Was ist Telemedizin? Definition, Formen und Beispiele einfach erklärt
Telemedizin heißt: Ärztin und Patient sind nicht am selben Ort, Diagnose oder Beratung laufen per Video, Telefon oder Datenübertragung. Welche Formen es gibt, was erlaubt ist, wer zahlt und wo die Grenzen liegen.
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte

Kurz gesagt: Telemedizin ist medizinische Versorgung über eine räumliche Entfernung: Ärztin oder Arzt und Patient sind nicht am selben Ort, Beratung, Diagnose oder die Auswertung von Messwerten laufen per Video, Telefon, App oder Datenübertragung (gesund.bund.de). Die bekannteste Form ist die Videosprechstunde, daneben gibt es das Telekonsil zwischen Ärzten, das Telemonitoring chronisch Kranker und den Tele-Hausbesuch. In Deutschland ist die ausschließliche Fernbehandlung seit 2018 im Einzelfall erlaubt. Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde einer Kassenpraxis kostenlos. Telemedizin ergänzt die Praxis, sie ersetzt sie nicht.
Definition: Was Telemedizin bedeutet
Das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums beschreibt Telemedizin als Gesundheitsleistungen, die über eine räumliche Distanz erbracht werden, etwa per Telefon, App oder Internet. Diagnose, Beratung und die Bewertung von Patientendaten laufen dabei mit Informations- und Kommunikationstechnik (gesund.bund.de).
Davon zu unterscheiden sind zwei verwandte Begriffe:
- Fernbehandlung ist der rechtliche Begriff aus der ärztlichen Berufsordnung: Beratung oder Behandlung, ohne dass sich Ärztin und Patient persönlich gegenüberstehen. Was dabei erlaubt ist, steht im Artikel Fernbehandlung: Was erlaubt ist.
- E-Health oder digitale Gesundheit ist der Oberbegriff für alles Digitale im Gesundheitswesen, auch für E-Rezept, elektronische Patientenakte und Apps auf Rezept. Telemedizin ist ein Teil davon.
Die Formen der Telemedizin
| Form | Wer mit wem | Beispiel |
|---|---|---|
| Videosprechstunde | Ärztin oder Psychotherapeut mit Patient | Befund besprechen, leichter Infekt, Verlaufskontrolle nach einer Operation, Psychotherapie |
| Telefonische Beratung | Praxis, Bereitschaftsdienst oder Kassen-Hotline mit Patient | Frage zu einem Medikament, Einschätzung unter 116117 |
| Telekonsil | Ärztin mit Ärztin | Röntgen- oder CT-Bilder an Fachkollegen schicken, Zweitmeinung einholen |
| Telemonitoring | Telemedizinisches Zentrum und Praxis mit Patient | Gewicht, Blutdruck oder Daten eines Herzimplantats werden täglich übertragen |
| Tele-Hausbesuch | Fachkraft vor Ort, Ärztin per Video zugeschaltet | Pflegefachkraft besucht einen älteren Patienten, die Hausärztin ist per Video dabei |
Formen und Beispiele nach gesund.bund.de. Videodienste für Kassenpraxen müssen zertifiziert sein, unter anderem wegen des Datenschutzes (KBV).
Ein Beispiel für Telemonitoring als Kassenleistung: Menschen mit fortgeschrittener Herzschwäche, deren Werte an ein telemedizinisches Zentrum gehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das im Dezember 2020 beschlossen (G-BA).
Was Sie als Patientin oder Patient damit machen können
- Videosprechstunde mit der eigenen Praxis oder einer anderen Kassenpraxis. Wie der Termin abläuft, erklärt der Artikel Videosprechstunde beim Online-Arzt.
- Krankschreibung nach einem Videotermin, bei unbekannten Patienten für bis zu 3 Tage, sonst bis zu 7. Details im Artikel Krankschreibung online.
- Rezept nach einem Videotermin als E-Rezept, das Sie in der Apotheke oder online einlösen. Mehr dazu im Artikel Online-Rezept.
- Folgerezepte für Dauermedikamente ohne Praxisbesuch: Folgerezept online.
- Psychotherapie per Video als Kassenleistung: Online-Psychotherapie.
- Außerhalb der Sprechzeiten die 116117 und, in einigen Regionen, Videosprechstunden im Bereitschaftsdienst: Arzt nachts und am Wochenende.
Ist Telemedizin erlaubt?
Ja, im Rahmen klarer Regeln. Bis 2018 durften Ärztinnen und Ärzte Patienten nicht ausschließlich über Kommunikationsmedien behandeln. Seit dem Deutschen Ärztetag 2018 erlaubt § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung die ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall, wenn das ärztlich vertretbar ist, die ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt und der Patient über die Besonderheiten aufgeklärt wird (Bundesärztekammer, MBO-Ä). Verbindlich sind die Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Für Werbung gelten engere Grenzen: Für Fernbehandlungen darf nur geworben werden, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt nötig ist (§ 9 HWG).
Wer bezahlt Telemedizin?
- Gesetzlich versichert: Die Videosprechstunde einer Kassenpraxis ist eine Kassenleistung ohne Zuzahlung (TK). Viele Krankenkassen haben zusätzlich eigene Videosprechstunden in ihrer App: Online-Arzt der Krankenkasse.
- Privat versichert: Die Ärztin rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, die Versicherung erstattet nach Ihrem Tarif.
- Selbstzahler: Online-Angebote mit Fragebogen oder Privatrezept kosten eine Behandlungsgebühr. Was üblich ist, steht im Artikel Was kostet ein Online-Arzt?.
Vorteile und Nachteile
| Vorteile | Nachteile und Grenzen |
|---|---|
| keine Anfahrt, gut bei langen Wegen oder eingeschränkter Mobilität | keine körperliche Untersuchung: Abhören, Abtasten, Blutabnahme, EKG gehen nicht |
| kein Wartezimmer, weniger Ansteckungsrisiko | Krankschreibung per Video nur begrenzt, Verlängerung meist nur nach Praxisbesuch |
| bessere Verlaufskontrolle bei chronischen Erkrankungen | Technik nötig: Gerät mit Kamera, stabiles Internet |
| Zugang zu Fachwissen, etwa beim Telekonsil | nicht für Notfälle |
Vorteile nach gesund.bund.de. Das Portal betont: Für die meisten Behandlungen bleibt der direkte Kontakt nötig, Telemedizin ergänzt die Versorgung.
Wann Telemedizin nicht reicht
Bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen, Lähmungen oder starken Blutungen wählen Sie sofort die 112. Ist es nicht lebensbedrohlich, aber dringend, hilft die 116117 (116117.de). Wie Sie entscheiden, erklärt der Artikel Akut krank: Video, 116117 oder 112?.
Wie geht es weiter?
- Welche Anbieter es gibt: Telemedizin-Anbieter im Überblick
- Wie Ihre Daten geschützt sind: Datenschutz in der Telemedizin
- Digitale Gesundheit über die Videosprechstunde hinaus: ePA für alle und DiGA: Apps auf Rezept
Quellen
- gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit): Telemedizin. Abgerufen am 21.10.2026. gesund.bund.de
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung, Fassung des 130. Deutschen Ärztetages 2026, § 7 Abs. 4. PDF
- Heilmittelwerbegesetz, § 9. gesetze-im-internet.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde. kbv.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Pressemitteilung Dezember 2020. g-ba.de
- Techniker Krankenkasse: Online-Videosprechstunde. tk.de
- Patientenservice 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst. 116117.de
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Was ist Telemedizin, einfach erklärt?
Telemedizin ist medizinische Versorgung über eine räumliche Entfernung. Ärztin oder Arzt und Patient sind nicht am selben Ort; Beratung, Diagnose oder die Auswertung von Messwerten laufen per Video, Telefon, App oder Datenübertragung. Das bekannteste Beispiel ist die Videosprechstunde.
Welche Beispiele gibt es für Telemedizin?
Videosprechstunde mit der eigenen Praxis, Krankschreibung oder Rezept nach einem Videotermin, Telemonitoring bei Herzschwäche, bei dem Messwerte an ein Zentrum übertragen werden, das Telekonsil, bei dem Ärzte sich gegenseitig Befunde wie Röntgenbilder zeigen, und der Tele-Hausbesuch, bei dem eine Fachkraft vor Ort ist und eine Ärztin per Video zugeschaltet wird.
Ist Telemedizin in Deutschland erlaubt?
Ja. Seit 2018 erlaubt die ärztliche Musterberufsordnung die ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall, wenn das ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä). Die Videosprechstunde ist eine Kassenleistung.
Wer zahlt Telemedizin?
Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde bei einer Kassenpraxis kostenlos, sie wird über die Gesundheitskarte abgerechnet. Viele Krankenkassen haben zusätzlich eigene Videosprechstunden in ihrer App. Kosten entstehen bei Selbstzahlerangeboten und Privatrezepten; Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Für wen ist Telemedizin besonders sinnvoll?
Für Menschen mit langen Wegen zur Praxis, eingeschränkter Mobilität oder chronischen Erkrankungen, bei denen Verlaufskontrollen und Folgerezepte keine Untersuchung brauchen. Auch bei Befundbesprechungen und leichten Infekten spart sie Wege. Wer akut schwer krank ist oder untersucht werden muss, braucht die Praxis oder den Notruf.
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