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Online-Arzt & Videosprechstunde

Videosprechstunde beim Online-Arzt: So läuft der Termin ab

Telemedizin Ratgeber 7 Min. Lesezeit

Wie Sie eine Praxis mit Videosprechstunde finden, was Sie an Technik brauchen, wie der Termin Schritt für Schritt abläuft und wofür ein Bildschirm nicht reicht.

Ärztin mit Headset sitzt in ihrer Praxis vor dem Monitor und macht sich Notizen, auf dem Tisch ein Stethoskop

Kurz gesagt: In einer Videosprechstunde, auch Online-Sprechstunde oder Telekonsultation genannt, sprechen Sie per Bildschirm mit einer Ärztin oder einem Arzt. Sie brauchen ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher, eine Internetverbindung und einen ruhigen Raum (KBV). Vor dem ersten Termin geben Sie Ihre Einwilligung. Zum Termin warten Sie in einem Online-Wartezimmer, und als neue Patientin oder neuer Patient halten Sie Ihre Gesundheitskarte in die Kamera. Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde bei einer Kassenpraxis kostenlos. Für Notfälle und körperliche Untersuchungen ist sie nicht gedacht.

Was ist eine Videosprechstunde (Telekonsultation)?

Eine Videosprechstunde ist ein Arzttermin per Videoverbindung. Die Ärztin oder der Arzt kann Sie sehen und hören, Fragen stellen, sichtbare Befunde wie einen Ausschlag oder eine Wunde ansehen, Befunde besprechen und das weitere Vorgehen festlegen. Bei gesetzlich Versicherten ist sie eine Kassenleistung: Fast alle Arztgruppen dürfen sie anbieten, ohne Beschränkung auf bestimmte Krankheiten, und auch für Patientinnen und Patienten, die vorher nicht in der Praxis waren (KBV). Auch Psychotherapie ist größtenteils per Video möglich. Mehr dazu im Artikel Online-Psychotherapie.

Andere Formen der Telemedizin sind das ärztliche Telefonat, Chat-Beratungen und Online-Fragebögen; einen Überblick gibt der Artikel Was ist Telemedizin?. Für diese gelten teils andere Regeln, zum Beispiel bei Krankschreibung und Rezept. Wo Sie eine kurze Frage ohne Termin stellen können, steht im Artikel Arzt online fragen.

Eine Praxis mit Videosprechstunde finden

  • Die eigene Praxis fragen: Viele Haus- und Fachärzte bieten Video an. Das ist der einfachste Weg, weil die Praxis Ihre Vorgeschichte kennt. Dann sind auch eine längere Krankschreibung und Folgerezepte leichter möglich.
  • Terminservice 116117: Über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen können Sie sich Arzttermine vermitteln lassen. Für Terminvermittlungsdienste gilt seit September 2025: Sie müssen Videosprechstunden vorrangig in einer Praxis in der Nähe Ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts vermitteln, damit eine Anschlussbehandlung vor Ort möglich ist (KBV).
  • Angebote der Krankenkasse: Manche Kassen haben eigene Telemedizin-Angebote, etwa die TK mit der TK-Doc-App (TK).
  • Plattformen und Buchungsportale: Achten Sie darauf, ob es sich um eine Kassenleistung, eine Selbstzahler- oder eine Privatsprechstunde handelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bemängelt, dass Portale wie Doctolib und Jameda dabei nicht immer transparent sind (Verbraucherzentrale, Stand 23.07.2026). Einen Überblick bietet der Artikel Telemedizin-Anbieter.

Technik: Was Sie brauchen

WasWorauf es ankommt
GerätSmartphone, Tablet, Laptop oder PC mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Internetstabile Verbindung; WLAN ist meist zuverlässiger als mobiles Netz
Softwareder Videodienst, den die Praxis nutzt, meist im Browser oder per App
Raumruhig, gut beleuchtet, ohne Zuhörer, wenn Sie das nicht wollen
Gesundheitskartezum Vorzeigen, wenn die Praxis Sie noch nicht kennt

Kassenpraxen dürfen nur zertifizierte Videodienste nutzen. Die Verbindung muss während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, und die Videosprechstunde muss werbefrei sein (KBV). Wie es um den Datenschutz bei anderen Angeboten steht, erklärt der Artikel Datenschutz in der Telemedizin.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Ablauf so (KBV):

  1. Termin: Sie bekommen einen freien Termin, entweder über die Praxis oder über deren Videodienstanbieter, mit Zugangsdaten oder Link.
  2. Einwilligung: Vor der ersten Videosprechstunde willigen Sie ein, je nach System beim Videodienst oder direkt bei der Praxis. Ihr Klarname muss für die Praxis erkennbar sein.
  3. Einwählen: Zur vereinbarten Zeit wählen Sie sich ein und warten im Online-Wartezimmer, bis die Ärztin oder der Arzt Sie dazuholt.
  4. Identität: Waren Sie im laufenden Quartal, im Vorquartal oder noch nie in der Praxis, halten Sie zu Beginn Ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann die Praxis Ihre Versichertendaten erfassen.
  5. Gespräch: Sie schildern Ihre Beschwerden, die Ärztin stellt Fragen und sieht sich an, was per Kamera sichtbar ist.
  6. Abschluss: Beide melden sich ab. Die Praxis dokumentiert die Behandlung wie bei einem Besuch vor Ort.

Was nach der Videosprechstunde möglich ist

ErgebnisWas gilt
Krankschreibungunbekannte Patienten bis 3 Kalendertage, bekannte bis 7; Verlängerung per Video nur nach vorheriger persönlicher Untersuchung; kein Anspruch (AU-Richtlinie, § 4)
Rezeptals E-Rezept; bei unbekannten Patienten laut KBV nur ausnahmsweise
Überweisung, Krankenhauseinweisungmöglich
App auf Rezept (DiGA), Rehamöglich
Heilmittel, häusliche Krankenpflegenur als Folgeverordnung

Ob eine Verordnung per Video möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Kann sie es per Video nicht beurteilen, soll sie Sie in die Praxis bestellen (KBV). Mehr dazu in den Artikeln Krankschreibung per Video und Online-Rezept.

Wofür eine Videosprechstunde nicht reicht

Per Video kann die Ärztin Sie nicht abhören, abtasten, Blut abnehmen oder ein EKG schreiben. Die TK nennt EKG und viele andere diagnostische Untersuchungen als Beispiele, für die weiter ein Praxisbesuch nötig ist (TK). Praxen, die per Video behandeln, müssen deshalb eine Anschlussbehandlung sicherstellen: einen zeitnahen Termin in der Praxis, eine Überweisung oder eine Einweisung ins Krankenhaus (KBV).

Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wie Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen oder starken Blutungen wählen Sie sofort die 112. Ist es nicht lebensbedrohlich, die Praxis aber geschlossen, hilft die 116117 (116117.de). Mehr dazu im Artikel Telemedizin bei akuten Beschwerden.

Tipps für den ersten Termin

  • Technik vorher testen: Kamera, Mikrofon und Ton kurz ausprobieren, Akku laden.
  • Notizen machen: Welche Beschwerden seit wann, wie stark, was hilft oder verschlechtert? Fieber gemessen?
  • Unterlagen bereitlegen: Gesundheitskarte, Medikationsplan, Allergien, Vorbefunde.
  • Licht und Kamera: Gutes Licht von vorne. Wenn die Ärztin etwas ansehen soll, die Stelle nah und ruhig vor die Kamera halten.
  • Fragen aufschreiben: Was soll ich tun, wann wieder melden, wann in die Praxis?

Wie geht es weiter?

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde (Voraussetzungen, Ablauf, unbekannte Patienten, Verordnungen, Anschlussbehandlung, Terminvermittlung). kbv.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 4. PDF
  • Techniker Krankenkasse: Online-Videosprechstunde für alle; TK-Doc-App. Videosprechstunde, TK-Doc
  • Verbraucherzentrale: Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda (Stand 23.07.2026). verbraucherzentrale.de
  • Patientenservice 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst. 116117.de

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Sie bekommen von der Praxis oder dem Videodienst einen Termin und einen Zugang. Vor dem ersten Termin geben Sie Ihre Einwilligung. Zum Termin wählen Sie sich ein und warten im Online-Wartezimmer, bis die Ärztin oder der Arzt Sie dazuholt. Kennt die Praxis Sie noch nicht, halten Sie zu Beginn Ihre Gesundheitskarte in die Kamera. Nach dem Gespräch melden sich beide ab, die Praxis dokumentiert die Behandlung.

Was brauche ich für eine Videosprechstunde?

Ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher und eine Internetverbindung. Eine eigene Software brauchen Sie meist nicht; der Videodienst der Praxis läuft im Browser oder in einer App. Dazu einen ruhigen Raum, in dem Sie ungestört sprechen können.

Kostet die Videosprechstunde etwas?

Für gesetzlich Versicherte nicht, wenn eine Kassenpraxis sie anbietet. Sie wird wie ein Praxisbesuch über die Gesundheitskarte abgerechnet. Privatversicherte bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Ist eine Videosprechstunde auch bei einer Praxis möglich, die mich nicht kennt?

Ja. Die Videosprechstunde ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung auch möglich, wenn Sie vorher noch nicht in der Praxis waren. Eine Krankschreibung gibt es dann für höchstens 3 Tage, und Medikamente sollen in diesem Fall nur ausnahmsweise verordnet werden.

Wofür ist eine Videosprechstunde nicht geeignet?

Für Notfälle und für alles, was eine körperliche Untersuchung braucht, etwa Abhören, Abtasten, Blutabnahme oder ein EKG. Bei Brustschmerzen, Atemnot oder Bewusstseinsstörungen wählen Sie die 112. Kann die Ärztin per Video nicht sicher urteilen, muss sie Sie in die Praxis bestellen oder überweisen.