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Online-Arzt & Videosprechstunde

Telemedizin für Senioren: Welche Angebote passen, was sie kosten und wie der Einstieg gelingt

Telemedizin Ratgeber 6 Min. Lesezeit

Videosprechstunde bei der eigenen Hausarztpraxis, 116117 mit Hausbesuch, Angebote der Krankenkasse oder Plattformen: was sich für ältere Menschen eignet, was es kostet, wie Angehörige helfen dürfen und wo Video nicht reicht.

Älterer Mann hält auf dem Sofa ein Tablet für einen Videoanruf, seine Enkelin sitzt auf der Lehne und erklärt ihm etwas

Kurz gesagt: Für ältere Menschen ist die Videosprechstunde der eigenen Hausarztpraxis meist das beste Angebot: Sie kostet gesetzlich Versicherte nichts, die Praxis kennt die Vorgeschichte, und Krankschreibung oder Folgerezept sind leichter möglich (KBV, TK). Außerhalb der Sprechzeiten hilft die 116117, die bei Bedarf einen Hausbesuch vermittelt (116117.de). Angehörige dürfen dabei sein, wenn Sie und die Ärztin zustimmen.

Welche Angebote passen?

AngebotGeeignet fürKosten (gesetzlich versichert)
Videosprechstunde der HausarztpraxisBefunde besprechen, Folgerezept, Kontrolle nach Behandlung, einfache akute Beschwerdenkeine
116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst)abends, nachts, am Wochenende, wenn es nicht lebensbedrohlich ist; vermittelt bei Bedarf einen Hausbesuchkeine
Angebote der KrankenkasseBeratung per Telefon, Chat oder Video, je nach Kassefür Versicherte keine
Plattformen mit KassenärztenVideosprechstunde rund um die Uhr, wenn die eigene Praxis nicht erreichbar istlaut Anbieter keine; Selbstzahlerleistungen extra
Telemonitoring bei Herzschwächefortgeschrittene Herzinsuffizienz unter bestimmten BedingungenKassenleistung
Notruf 112Brustschmerzen, Atemnot, Bewusstlosigkeit, plötzliche Lähmungkeine

Beispiele und Belege für Plattformen und Kassenangebote stehen im Artikel Telemedizin-Anbieter im Überblick. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet; Details im Artikel Was kostet ein Online-Arzt?.

Wofür sich die Videosprechstunde im Alter eignet

  • Befunde besprechen: Laborwerte, Arztbriefe, Ergebnisse einer Untersuchung.
  • Folgerezepte für Dauermedikamente, wenn die Praxis Sie kennt. Für stabile Dauermedikation gibt es auch die Mehrfachverordnung mit bis zu vier Abgaben im Jahr (§ 31 Abs. 1b SGB V). Mehr dazu im Artikel Folgerezept per Telemedizin.
  • Verlaufskontrollen, zum Beispiel einer Wunde, die man in die Kamera halten kann.
  • Fragen zu Medikamenten und Nebenwirkungen.
  • Folgeverordnungen für Heilmittel wie Physiotherapie oder häusliche Krankenpflege sind per Video möglich, Erstverordnungen nicht (KBV).

Wann Video nicht reicht

Per Video kann niemand abhören, abtasten, Blut abnehmen oder ein EKG schreiben (TK). Ist das nötig und kommen Sie nicht in die Praxis, fragen Sie nach einem Hausbesuch. Außerhalb der Sprechzeiten schickt die 116117 bei Bedarf eine Ärztin oder einen Arzt nach Hause (116117.de).

Wählen Sie sofort die 112 bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen, starken Blutungen oder nach einem Sturz mit Verdacht auf schwere Verletzungen (116117.de).

Technik: So gelingt der Einstieg

  • Gerät: Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher (KBV). Ein Tablet mit größerem Bildschirm ist oft angenehmer als ein Handy.
  • Link statt Software: Die Praxis oder ihr Videodienst schickt einen Link oder Zugangsdaten. Kassenpraxen nutzen zertifizierte, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste.
  • Probelauf: Mit Angehörigen vorher einmal einen Videoanruf üben, Lautstärke und Kamera einstellen.
  • Licht und Ruhe: Licht von vorne, Hintergrundgeräusche aus, Brille und Hörgerät bereit.
  • Gesundheitskarte, Medikationsplan, Notizen neben dem Gerät bereitlegen. Wer mindestens drei verordnete Medikamente nimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V).

Wie der Termin Schritt für Schritt abläuft, steht im Artikel Videosprechstunde: Ablauf.

Wie Angehörige helfen dürfen

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen dürfen bei Untersuchung und Behandlung anwesend sein, wenn Sie und die Ärztin oder der Arzt zustimmen. So steht es in der Musterberufsordnung in der Fassung von 2026 (§ 7 Abs. 5 MBO-Ä). Das gilt auch für die Videosprechstunde. Angehörige können

  • die Technik einrichten und während des Termins helfen,
  • mitschreiben, was besprochen wurde,
  • auf Wunsch als Vertretung die elektronische Patientenakte verwalten. Für die ePA brauchen Sie selbst weder Computer noch Handy (gematik). Mehr im Artikel ePA für alle.

Telemedizin bei chronischen Erkrankungen und Pflege

  • Herzschwäche: Menschen mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz können unter bestimmten Bedingungen ein Telemonitoring als Kassenleistung bekommen; Werte wie Gewicht und Blutdruck gehen dann täglich an ein telemedizinisches Zentrum (G-BA).
  • Apps auf Rezept (DiGA) gibt es für verschiedene Erkrankungen; die Krankenkasse zahlt, wenn sie im BfArM-Verzeichnis stehen (§ 33a SGB V). Mehr im Artikel Apps auf Rezept.
  • Pflegebedürftige haben außerdem Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen, die sie allein oder gemeinsam mit Angehörigen oder dem Pflegedienst nutzen (§ 40a SGB XI).

Wie geht es weiter?

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde (Technik, Verordnungen). kbv.de
  • Techniker Krankenkasse: Online-Videosprechstunde für alle (Kosten, Grenzen). tk.de
  • Patientenservice 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Hausbesuch, 112-Fälle). 116117.de
  • Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung, § 7 Abs. 5, Fassung 2026. PDF
  • gematik: ePA für alle. gematik.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (17.12.2020). g-ba.de
  • Sozialgesetzbuch V, §§ 31, 31a, 33a; Sozialgesetzbuch XI, § 40a. § 31, § 31a, § 33a, § 40a SGB XI

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Welche Telemedizin-Angebote eignen sich für ältere Menschen?

Am besten die Videosprechstunde der eigenen Hausarztpraxis: Sie kennt die Vorgeschichte, kostet gesetzlich Versicherte nichts, und Krankschreibungen oder Folgerezepte sind leichter möglich. Außerhalb der Sprechzeiten hilft die 116117, die bei Bedarf auch einen Hausbesuch vermittelt. Dazu kommen Angebote einzelner Krankenkassen und Plattformen, die rund um die Uhr Videosprechstunden vermitteln.

Was kostet eine Videosprechstunde für Rentner?

Für gesetzlich Versicherte nichts, wenn eine Kassenpraxis sie anbietet; abgerechnet wird über die Gesundheitskarte wie beim Praxisbesuch. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Kosten entstehen auch bei Selbstzahlerleistungen und Privatrezepten.

Darf ein Angehöriger bei der Videosprechstunde dabei sein?

Ja, wenn Sie und die Ärztin oder der Arzt einverstanden sind. Die Musterberufsordnung erlaubt die Anwesenheit von Vertrauenspersonen bei Untersuchung und Behandlung, wenn beide zustimmen. Angehörige können auch beim Einrichten der Technik helfen.

Was brauche ich an Technik?

Ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie Internet. Ein Tablet mit größerem Bildschirm ist für viele angenehmer als ein Handy. Den Link zum Termin schickt die Praxis oder deren Videodienst; eine eigene Software brauchen Sie meist nicht.

Wann ist ein Hausbesuch besser als Video?

Wenn eine körperliche Untersuchung nötig ist, etwa Abhören, Blutdruck messen oder eine Wunde versorgen, und Sie nicht in die Praxis kommen können. Außerhalb der Sprechzeiten vermittelt die 116117 bei Bedarf einen Hausbesuch. Bei Notfällen wie Brustschmerzen, Atemnot oder plötzlicher Lähmung wählen Sie die 112.