Zum Inhalt springen
Rezept & Krankschreibung

Folgerezept per Telemedizin: So bekommen Sie Dauermedikation ohne Praxisbesuch

Telemedizin Ratgeber 7 Min. Lesezeit

Ein Folgerezept per Video oder Telefon ist möglich, wenn Ihre Praxis Sie kennt. Wie das E-Rezept dafür funktioniert, was eine Mehrfachverordnung ist und warum Rezepte nur nach Online-Fragebogen umstritten sind.

Älterer Mann mit Brille sortiert morgens am Küchentisch Tabletten in einen Wochendosierer, daneben sein Handy

Kurz gesagt: Ein Folgerezept ohne Praxisbesuch ist möglich, am einfachsten bei der Praxis, die Sie schon kennt. Nach einem Telefonat oder einer Videosprechstunde stellt sie das Rezept als E-Rezept aus, und Sie lösen es mit der Gesundheitskarte in der Apotheke ein (gematik). Für Dauermedikamente gibt es außerdem die Mehrfachverordnung: ein Rezept für bis zu vier Abgaben innerhalb eines Jahres (§ 31 Abs. 1b SGB V). Folgerezepte nur nach Online-Fragebogen, ohne vorherige Behandlung, hat das OLG Hamburg 2023 als wettbewerbswidrig eingestuft.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Setzen Sie ein Dauermedikament nicht eigenmächtig ab oder um, auch wenn das Rezept ausgeht. Bei neuen oder stärkeren Beschwerden gehört die Frage in die Praxis; bei Brustschmerzen, Atemnot oder Bewusstseinsstörungen wählen Sie die 112.

Vier Wege zum Folgerezept

WegVoraussetzungKosten (gesetzlich versichert)
Eigene Praxis per Telefon oder VideoPraxis kennt Sie und das MedikamentZuzahlung in der Apotheke
MehrfachverordnungDauermedikation, Praxis hält es für vertretbarZuzahlung je Abgabe
Videosprechstunde bei einer anderen KassenpraxisPraxis bietet Video an; Rezept für Unbekannte nur ausnahmsweiseZuzahlung in der Apotheke
Online-Arztpraxis mit FragebogenAnbieter stellt meist Privatrezept aus; rechtlich umstrittenBehandlungsgebühr plus Medikament

1. Die eigene Praxis per Telefon oder Video

Das ist der übliche Weg. Ihre Hausärztin oder Ihr Facharzt kennt Diagnose, Verlauf und Medikation. Viele Praxen nehmen Rezeptwünsche telefonisch, per Online-Formular oder in der Videosprechstunde entgegen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte als E-Rezept verordnen. Sie lösen es mit der Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem Ausdruck ein, auch in einer Versandapotheke (gematik).

Dass ein Folgerezept nach telefonischer Anforderung ausgestellt werden kann, ist anerkannt, wenn die Ärztin oder der Arzt den Patienten bereits behandelt hat. So gibt das OLG Hamburg die Rechtslage in seinem Hinweisbeschluss von 2023 wieder (Zusammenfassung CMS). Die Ärztin oder der Arzt kennt dann den Gesundheitszustand und weiß, ob das Medikament noch nötig ist.

2. Mehrfachverordnung für Dauermedikamente

Wer ein Medikament dauerhaft braucht, kann eine Mehrfachverordnung bekommen. Die Apotheke darf das Medikament dann nach der ersten Abgabe bis zu dreimal erneut abgeben. Die Verordnung ist besonders gekennzeichnet und bis zu einem Jahr nach Ausstellung zulasten der Krankenkasse einlösbar (§ 31 Abs. 1b SGB V). Ob das für Ihr Medikament sinnvoll ist, entscheidet die Praxis, zum Beispiel abhängig davon, wie oft Kontrollwerte nötig sind.

3. Videosprechstunde bei einer anderen Kassenpraxis

Videosprechstunden gibt es auch für Patientinnen und Patienten, die eine Praxis noch nicht kennt. Arzneimittel zu verschreiben ist dabei laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung „grundsätzlich möglich, sollte jedoch nur ausnahmsweise“ geschehen (KBV). Rechnen Sie also damit, dass eine fremde Praxis Sie für ein Dauermedikament einbestellt oder an Ihre bisherige Praxis verweist. Halten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit: Unbekannte Patienten zeigen sie zu Beginn in die Kamera.

4. Online-Arztpraxen mit Fragebogen

Einige Anbieter stellen Folgerezepte nach einem medizinischen Fragebogen aus, ohne Gespräch. ZAVA beschreibt das so: Ärztinnen und Ärzte prüfen anhand eines kurzen Fragebogens, ob das Medikament weiter geeignet ist, und stellen ein Privatrezept aus. Die Behandlungsgebühr liegt je nach Service zwischen 9,99 und 33,99 Euro; das Medikament zahlen Sie in der Apotheke selbst (Stand Oktober 2026, ZAVA).

Rechtlich ist das umstritten:

  • Das OLG Hamburg hat 2023 bestätigt, dass eine Plattform wettbewerbswidrig handelte, die Folgerezepte für ein Blutdruckmittel über das Internet anbot, ausgestellt von Ärzten, die die Nutzer vorher nicht behandelt hatten. Es sah einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung und gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen in § 9 Heilmittelwerbegesetz (Hinweisbeschluss vom 15.08.2023, Az. 5 U 93/22; dejure.org, Zusammenfassung CMS).
  • Die Verbraucherzentralen haben im März 2026 sechs Plattformen getestet, die Abnehmspritzen per Fragebogen anbieten. Nach falschen Gewichtsangaben konnten Testkäufer bei fünf von sechs ein Rezept oder das Medikament bestellen, ohne Identitätsnachweis. Die Verbraucherzentralen nennen das „gesundheitlich und rechtlich bedenklich“ (Verbraucherzentrale, Stand 02.04.2026).

Wenn Sie ein solches Angebot nutzen, beantworten Sie den Fragebogen vollständig und ehrlich und informieren Sie Ihre behandelnde Praxis über das Medikament. Ein Fragebogen ersetzt keine Kontrolle von Blutdruck, Blutwerten oder Nebenwirkungen.

Wann ein Folgerezept ohne Termin nicht reicht

Ein Folgerezept setzt voraus, dass sich nichts Wesentliches geändert hat. Ein Termin in der Praxis ist sinnvoll, wenn

  • neue Beschwerden oder Nebenwirkungen auftreten,
  • die Wirkung nachlässt oder die Dosis angepasst werden soll,
  • Kontrolluntersuchungen anstehen, etwa Blutdruck, Laborwerte oder Gewicht,
  • ein weiteres Medikament dazukommt, das mit dem bisherigen in Wechselwirkung treten könnte,
  • es um Medikamente geht, die besonders überwacht werden müssen. Betäubungsmittel sind zum Beispiel vom E-Rezept ausgenommen (gematik).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt von Praxen, die per Video behandeln, eine Anschlussbehandlung sicherzustellen: einen zeitnahen Termin in der Praxis, eine Überweisung oder eine Krankenhauseinweisung, wenn das medizinisch nötig ist (KBV).

Mehr als Rezepte: Telemonitoring bei Herzschwäche

Für eine Gruppe chronisch Kranker ist die telemedizinische Betreuung eine Kassenleistung: Menschen mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz (Stadium NYHA II oder III) mit verringerter Pumpleistung, die bereits einen Herzschrittmacher haben oder in den letzten 12 Monaten wegen einer Dekompensation im Krankenhaus waren. Ihre Werte werden täglich an ein telemedizinisches Zentrum übertragen, bei Patienten ohne Implantat etwa Gewicht und Blutdruck aus eigenen Messgeräten. Das Zentrum arbeitet mit der behandelnden Praxis zusammen, die bei Abweichungen die Therapie anpasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das im Dezember 2020 beschlossen (G-BA). Ob es für Sie infrage kommt, klären Sie mit Ihrer Kardiologin oder Ihrem Kardiologen.

Für weitere Erkrankungen gibt es Apps auf Rezept (DiGA), die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einem Verzeichnis führt. Wie Sie eine DiGA bekommen, steht im Artikel Digitale Gesundheitsanwendungen.

So bereiten Sie die Anfrage vor

  • Medikationsplan: Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente nimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan von der Praxis (§ 31a SGB V). Halten Sie ihn bereit.
  • Genaue Angaben: Name des Medikaments, Wirkstärke, Packungsgröße und Einnahme, am besten von der Packung abgelesen.
  • Rechtzeitig anfragen: Bitten Sie um das Folgerezept, wenn noch Tabletten für einige Tage da sind. Ein E-Rezept ist 28 Tage zulasten der Krankenkasse einlösbar (gematik).
  • Gesundheitskarte und App: Mit der Karte lösen Sie das E-Rezept in jeder Apotheke ein; mit der E-Rezept-App können Sie es auch an eine Versandapotheke schicken. Mehr dazu: Online-Apotheke und E-Rezept.

Wie geht es weiter?

Quellen

  • Sozialgesetzbuch V, § 31 Abs. 1b (Mehrfachverordnung) und § 31a (Medikationsplan). § 31, § 31a
  • gematik: E-Rezept (Pflicht seit 01.01.2024, Einlösewege, Gültigkeit, Ausnahmen). gematik.de
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde, Abschnitte Verordnungen und Anschlussbehandlung. kbv.de
  • OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 15.08.2023, 5 U 93/22 (Vorinstanz LG Hamburg, 06.09.2022, 406 HKO 14/22). dejure.org; Zusammenfassung: CMS Hasche Sigle
  • Verbraucherzentrale: Wegovy aus dem Netz – Abnehmspritzen zu leicht erhältlich (Stand 02.04.2026). verbraucherzentrale.de
  • ZAVA: Folgerezept anfordern, abgerufen am 19.10.2026. zavamed.com
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Pressemitteilung vom 17.12.2020. g-ba.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630a (Behandlungsvertrag). gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch V, § 24a (Empfängnisverhütung) und § 31 (Arzneimittel, Zuzahlung ab 18). § 24a, § 31

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Kann ich ein Folgerezept bekommen, ohne in die Praxis zu gehen?

Ja, wenn Ihre Praxis Sie kennt und das Medikament schon verordnet hat. Die Ärztin oder der Arzt kann das Folgerezept nach einem Telefonat oder einer Videosprechstunde als E-Rezept ausstellen. Sie lösen es mit der Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem Ausdruck in der Apotheke ein. Ob das ohne Untersuchung vertretbar ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Was ist eine Mehrfachverordnung?

Ein Rezept, mit dem die Apotheke ein Dauermedikament nach der ersten Abgabe bis zu dreimal erneut abgeben darf, also insgesamt viermal. Die Verordnung muss besonders gekennzeichnet sein und kann bis zu einem Jahr nach Ausstellung zulasten der Krankenkasse beliefert werden (§ 31 Abs. 1b SGB V). Fragen Sie Ihre Praxis, ob das für Ihr Medikament infrage kommt.

Darf ein Online-Arzt ein Folgerezept nur nach Fragebogen ausstellen?

Das ist umstritten. Das Oberlandesgericht Hamburg hielt es 2023 für wettbewerbswidrig, Folgerezepte für verschreibungspflichtige Medikamente über das Internet anzubieten, wenn die Ärztin oder der Arzt den Patienten vorher nicht behandelt hat (Hinweisbeschluss vom 15.08.2023, 5 U 93/22). Angebote per Fragebogen gibt es trotzdem; sie stellen meist ein Privatrezept aus, das Sie selbst bezahlen.

Was kostet ein Folgerezept online?

Über Ihre Kassenpraxis nichts außer der üblichen Zuzahlung in der Apotheke. Online-Arztpraxen mit Fragebogen berechnen eine Behandlungsgebühr, bei ZAVA zwischen 9,99 und 33,99 Euro (Stand Oktober 2026), und das Medikament zahlen Sie als Privatrezept selbst.

Darf die Praxis ein Folgerezept verweigern?

Ja, wenn es medizinisch nicht vertretbar ist. Ein Rezept ist eine ärztliche Entscheidung: Die Ärztin oder der Arzt muss nach dem anerkannten fachlichen Standard behandeln (§ 630a Abs. 2 BGB) und prüfen, ob das Medikament weiter nötig und geeignet ist. Dafür kann die Praxis einen Termin, eine Untersuchung oder aktuelle Laborwerte verlangen. Ein Anspruch auf ein Folgerezept ohne Kontakt besteht nicht.

Wie bekomme ich ein Folgerezept für die Pille?

Meist über Ihre frauenärztliche Praxis, oft per Telefon, App oder Video, wenn die Praxis Sie kennt. Bis zum 22. Geburtstag zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Pille (§ 24a Abs. 2 SGB V), ab 18 mit der üblichen Zuzahlung. Online-Plattformen bieten Pillenrezepte per Fragebogen als Selbstzahlerleistung an, bei TeleClinic ab 9,98 Euro (Stand Oktober 2026).

Welche Nachweise brauche ich für ein Folgerezept?

Bei Ihrer eigenen Praxis meist keine, sie hat Ihre Unterlagen. Bei einer neuen Praxis oder einem Online-Angebot helfen ein aktueller Medikationsplan, der Name und die Dosis des Medikaments, bisherige Arztbriefe oder Laborwerte. Wer mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig nimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V).