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Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026

Telemedizin Ratgeber & Informationen

Unabhängiger Ratgeber zur Telemedizin: wie Videosprechstunde, Online-Rezept und Krankschreibung per Video funktionieren, was sie kosten, welche Regeln gelten und was ePA und Apps auf Rezept bringen – mit Quellen und ohne Provision.

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Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten zur Telemedizin

Was kostet eine Videosprechstunde?

Für gesetzlich Versicherte nichts, wenn eine Kassenpraxis sie anbietet: Sie wird wie ein Praxisbesuch über die Gesundheitskarte abgerechnet. Kosten entstehen bei Selbstzahlerleistungen, etwa einem Rezept nach Online-Fragebogen, und bei einem Privatrezept. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Ist Fernbehandlung in Deutschland erlaubt?

Ja, im Einzelfall. Seit 2018 erlaubt die ärztliche Musterberufsordnung eine ausschließliche Beratung oder Behandlung per Video oder Telefon, wenn das ärztlich vertretbar ist, die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt und Sie über die Besonderheiten aufgeklärt werden. Ein eigenes Fernbehandlungsgesetz gibt es nicht.

Kann ich mich per Video krankschreiben lassen?

Ja: für bis zu 3 Kalendertage, wenn die Praxis Sie nicht persönlich kennt, und für bis zu 7, wenn sie Sie kennt. Per Telefon geht es nur bei bekannten Patienten ohne schwere Symptome für bis zu 5 Tage. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ein AU-Schein nur nach Online-Fragebogen erfüllt diese Regeln nicht.

Bekomme ich per Telemedizin ein Rezept?

Nach einer Videosprechstunde oder einem Telefonat mit Ihrer Praxis stellt die Ärztin oder der Arzt bei Bedarf ein E-Rezept aus, das Sie in jeder Apotheke einlösen, auch in einer Versandapotheke. Kennt die Praxis Sie nicht, soll sie Medikamente per Video nur ausnahmsweise verordnen. Angebote, die nur per Fragebogen verschreiben, stellen meist ein Privatrezept aus und sind rechtlich umstritten.

Wann ist Telemedizin nicht der richtige Weg?

Bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen, starken Blutungen, Vergiftungen oder Krampfanfällen wählen Sie die 112. Wenn eine körperliche Untersuchung nötig ist, muss die Praxis Sie einbestellen oder überweisen. Außerhalb der Sprechzeiten hilft bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden die 116117.