
Videosprechstunde beim Online-Arzt: So läuft der Termin ab
Wie Sie eine Praxis mit Videosprechstunde finden, was Sie an Technik brauchen, wie der Termin Schritt für Schritt abläuft und wofür ein Bildschirm nicht reicht.
Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026
Unabhängiger Ratgeber zur Telemedizin: wie Videosprechstunde, Online-Rezept und Krankschreibung per Video funktionieren, was sie kosten, welche Regeln gelten und was ePA und Apps auf Rezept bringen – mit Quellen und ohne Provision.
Die wichtigsten Informationen für Ihren Einstieg in die Telemedizin

Wie Sie eine Praxis mit Videosprechstunde finden, was Sie an Technik brauchen, wie der Termin Schritt für Schritt abläuft und wofür ein Bildschirm nicht reicht.

Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde bei einer Kassenpraxis kostenlos. Wann trotzdem Kosten anfallen, was Privatversicherte und Selbstzahler zahlen und was ein Privatrezept bedeutet.

Ein Folgerezept per Video oder Telefon ist möglich, wenn Ihre Praxis Sie kennt. Wie das E-Rezept dafür funktioniert, was eine Mehrfachverordnung ist und warum Rezepte nur nach Online-Fragebogen umstritten sind.
Kurze Antworten auf häufige Fragen zur Telemedizin

Eine Krankschreibung per Videosprechstunde gibt es für bis zu 3 oder 7 Tage, per Telefon für bis zu 5. Wie die elektronische AU zum Arbeitgeber kommt und warum ein Schein nur per Fragebogen riskant ist.

Eine kurze medizinische Frage, aber kein Termin nötig? Wo Sie Ärztinnen und Ärzte telefonisch, per Chat oder Video fragen können, was kostenlos ist, wann eine Frage zum Termin wird und warum Foren keine Beratung ersetzen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zahlt die Krankenkasse, wenn sie im BfArM-Verzeichnis stehen. Wie Sie eine DiGA per Rezept oder Antrag bekommen, was 'vorläufig aufgenommen' bedeutet und wie das E-Rezept dafür funktioniert.

Seit 2025 bekommen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA. Was gespeichert wird, wer wie lange zugreifen darf, wie Sie Dokumente verbergen oder widersprechen und was das für die Videosprechstunde bedeutet.

Seit 2018 ist die ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt. Was die Berufsordnung verlangt, wo Werbung verboten bleibt, was für Krankschreibung und Rezept gilt und welche Rechte Sie als Patient haben.

Wie Sie ein E-Rezept per App, Gesundheitskarte (CardLink) oder Ausdruck bei einer Versandapotheke einlösen, was es kostet und wie Sie mit dem BfArM-Register prüfen, ob eine Online-Apotheke legal ist.
Die wichtigsten Antworten zur Telemedizin
Für gesetzlich Versicherte nichts, wenn eine Kassenpraxis sie anbietet: Sie wird wie ein Praxisbesuch über die Gesundheitskarte abgerechnet. Kosten entstehen bei Selbstzahlerleistungen, etwa einem Rezept nach Online-Fragebogen, und bei einem Privatrezept. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Ja, im Einzelfall. Seit 2018 erlaubt die ärztliche Musterberufsordnung eine ausschließliche Beratung oder Behandlung per Video oder Telefon, wenn das ärztlich vertretbar ist, die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt und Sie über die Besonderheiten aufgeklärt werden. Ein eigenes Fernbehandlungsgesetz gibt es nicht.
Ja: für bis zu 3 Kalendertage, wenn die Praxis Sie nicht persönlich kennt, und für bis zu 7, wenn sie Sie kennt. Per Telefon geht es nur bei bekannten Patienten ohne schwere Symptome für bis zu 5 Tage. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ein AU-Schein nur nach Online-Fragebogen erfüllt diese Regeln nicht.
Nach einer Videosprechstunde oder einem Telefonat mit Ihrer Praxis stellt die Ärztin oder der Arzt bei Bedarf ein E-Rezept aus, das Sie in jeder Apotheke einlösen, auch in einer Versandapotheke. Kennt die Praxis Sie nicht, soll sie Medikamente per Video nur ausnahmsweise verordnen. Angebote, die nur per Fragebogen verschreiben, stellen meist ein Privatrezept aus und sind rechtlich umstritten.
Bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen, starken Blutungen, Vergiftungen oder Krampfanfällen wählen Sie die 112. Wenn eine körperliche Untersuchung nötig ist, muss die Praxis Sie einbestellen oder überweisen. Außerhalb der Sprechzeiten hilft bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden die 116117.