Krankschreibung per Video oder Telefon: Regeln, Dauer und elektronische AU
Eine Krankschreibung per Videosprechstunde gibt es für bis zu 3 oder 7 Tage, per Telefon für bis zu 5. Wie die elektronische AU zum Arbeitgeber kommt und warum ein Schein nur per Fragebogen riskant ist.
Inhaltsverzeichnis · 10 Abschnitte
- 01 Die Regeln auf einen Blick
- 02 Krankschreibung per Videosprechstunde
- 03 Krankschreibung per Telefon
- 04 Wie die elektronische AU (eAU) funktioniert
- 05 Krankschreibung online ohne Arztgespräch: Ist das gültig?
- 06 Rückwirkend krankschreiben lassen?
- 07 Krankschreibung außerhalb der Sprechzeiten
- 08 Was sich 2026 ändern soll
- 09 So läuft es praktisch
- 10 Quellen

Kurz gesagt: Eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch ist möglich. Per Videosprechstunde gibt es sie für bis zu 3 Kalendertage, wenn die Praxis Sie nicht kennt, und für bis zu 7 Kalendertage, wenn Sie dort bekannt sind. Per Telefon gibt es sie nur für bekannte Patienten ohne schwere Symptome, für bis zu 5 Kalendertage (AU-Richtlinie, § 4). Bei gesetzlich Versicherten schickt die Praxis die AU elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Krank melden müssen Sie sich trotzdem selbst. Ein AU-Schein nur nach Online-Fragebogen erfüllt diese Regeln nicht. Umgangssprachlich heißt die AU auch Krankmeldung oder Attest. Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen; das ist bisher nur geplant (mehr dazu).
Die Regeln auf einen Blick
| Weg | Wer | Höchstdauer der ersten AU | Verlängerung auf demselben Weg |
|---|---|---|---|
| Praxisbesuch | alle | nach ärztlicher Einschätzung | ja |
| Videosprechstunde | Praxis kennt Sie nicht persönlich | 3 Kalendertage | nur nach vorheriger persönlicher Untersuchung |
| Videosprechstunde | Praxis kennt Sie persönlich | 7 Kalendertage | nur nach vorheriger persönlicher Untersuchung |
| Telefon (nur wenn Video nicht möglich, keine schwere Symptomatik) | nur bekannte Patienten | 5 Kalendertage | – |
| Online-Fragebogen ohne Arztkontakt | – | nicht vorgesehen | – |
Quelle: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA, § 4 Abs. 5 und 5a, Fassung vom 07.12.2023, in Kraft seit 21.02.2024; KBV.
Krankschreibung per Videosprechstunde
Die Arbeitsunfähigkeit darf nur auf Grund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden. Die Richtlinie lässt dafür neben dem Praxisbesuch auch die Videosprechstunde zu, „wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt“. Dabei gilt:
- Bekannt oder unbekannt? „Bekannt“ heißt: Sie waren schon einmal persönlich in dieser Praxis oder bei einer anderen Ärztin derselben Gemeinschaftspraxis in Behandlung. Dann sind bis zu 7 Tage möglich, sonst bis zu 3.
- Verlängerung: Eine Folgebescheinigung per Video soll es nur geben, wenn die vorherige AU wegen derselben Krankheit nach persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.
- Kein Anspruch: Kann die Ärztin per Video nicht sicher beurteilen, ob Sie arbeitsunfähig sind, verweist sie Sie in die Praxis.
- Aufklärung und Identität: Die Praxis klärt Sie vorher über die eingeschränkten Möglichkeiten der Untersuchung per Video auf und prüft Ihre Identität. Als neue Patientin halten Sie dafür Ihre Gesundheitskarte in die Kamera.
Ein Hinweis zur Praxis: Kassenpraxen dürfen keine Videotermine anbieten, die allein dem Zweck dienen, eine Krankschreibung auszustellen (KBV). Sie buchen also einen normalen Termin, und die Ärztin entscheidet, ob eine AU nötig ist.
Krankschreibung per Telefon
Die aktuelle Fassung der Richtlinie (Beschluss vom 7. Dezember 2023) erlaubt auch die Krankschreibung nach telefonischer Befragung, aber mit Einschränkungen (§ 4 Abs. 5a):
- nur, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist,
- nur bei Erkrankungen ohne schwere Symptomatik,
- nur für Patienten, die der Praxis persönlich bekannt sind,
- für höchstens 5 Kalendertage bei der ersten Bescheinigung.
Wie die elektronische AU (eAU) funktioniert
Seit dem 1. Januar 2021 übermitteln Kassenpraxen die AU elektronisch an die Krankenkasse (AU-Richtlinie, § 5). Die Krankenkasse stellt die Daten dann für den Arbeitgeber zum Abruf bereit (§ 109 SGB IV). Für Sie heißt das:
- Krankmelden: Sie teilen Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Diese Pflicht bleibt (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).
- Feststellen lassen: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen lassen. Ihr Arbeitgeber kann das auch früher verlangen.
- Nicht mehr vorlegen: Als gesetzlich Versicherte müssen Sie dem Arbeitgeber keine Bescheinigung mehr vorlegen; er ruft die Daten bei Ihrer Krankenkasse ab (§ 5 Abs. 1a EntgFG).
Ausnahmen: Das elektronische Verfahren gilt nicht, wenn ein Arzt ohne Kassenzulassung die AU feststellt, und nicht für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (§ 5 Abs. 1a EntgFG). Dann legen Sie die Bescheinigung wie früher selbst vor. Das betrifft zum Beispiel Krankschreibungen durch reine Privatärzte oder Online-Angebote ohne Kassenzulassung. Für Privatversicherte gilt das Abrufverfahren ebenfalls nicht; die Regel in § 5 Abs. 1a EntgFG betrifft nur Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse.
Krankschreibung online ohne Arztgespräch: Ist das gültig?
Im Internet werden „Krankschreibungen“ angeboten, für die man nur einen Fragebogen ausfüllt, ohne Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, oft als „AU ohne Video“ beworben. Das erfüllt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nicht, die eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 5. September 2025 die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der eine solche Bescheinigung vorgelegt hatte. Sie war allein durch einen Online-Fragebogen entstanden, erweckte aber den Eindruck, ein Arzt habe die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Das Gericht sah darin eine Täuschung des Arbeitgebers, unabhängig davon, ob der Mann tatsächlich krank war (Az. 14 SLa 145/25; Zusammenfassung der IHK Schleswig-Holstein).
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juli 2026 angekündigt, Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt zu unterbinden (heise, 17.07.2026). Einen Gesetzentwurf dazu gab es bis Oktober 2026 nicht.
Nutzen Sie deshalb nur Wege, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt Sie tatsächlich per Video, unter den genannten Bedingungen per Telefon oder in der Praxis untersucht.
Rückwirkend krankschreiben lassen?
Die Arbeitsunfähigkeit soll für die Zeit vor dem ersten Arztkontakt grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns oder eine rückwirkende Bescheinigung, dass die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, ist nur ausnahmsweise, nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig (AU-Richtlinie, § 5 Abs. 3). Das gilt für die Videosprechstunde genauso wie für den Praxisbesuch. Wer einen vereinbarten Folgetermin ohne triftigen Grund nicht wahrnimmt, kann die rückwirkende Bescheinigung verlieren.
Für das Krankengeld ist wichtig: Eine Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem bisher bescheinigten Ende ausgestellt werden; Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Sonst entsteht eine Lücke.
Krankschreibung außerhalb der Sprechzeiten
Abends und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Er gehört zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1b SGB V), und eine AU dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ausstellen (AU-Richtlinie, § 5 Abs. 1). Ob eine Krankschreibung nötig ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach der Untersuchung. Einige Krankenkassen bieten außerdem eigene Videosprechstunden mit Krankschreibung an, zum Beispiel die TK in der TK-Doc-App oder die DAK mit TeleClinic; einen Überblick gibt der Artikel Online-Arzt der Krankenkasse.
Was sich 2026 ändern soll
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 1. Juli 2026 vereinbart (Deutsches Ärzteblatt, 02.07.2026):
- Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
- Eine AU soll schon ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen, nicht erst ab dem vierten. Betriebe sollen davon per Arbeitsvertrag, Betriebs- oder Tarifvereinbarung abweichen können.
- Wer wissentlich eine falsche AU ausstellt, soll härter bestraft werden.
Die Krankschreibung per Video soll nach Aussage von Gesundheitsministerin Nina Warken möglich bleiben (heise, 17.07.2026). Ärzteverbände wie die KBV kritisieren die Pläne, weil sie mehr Praxisbesuche erwarten (KBV, 02.07.2026).
Was heute gilt: Das ist eine politische Vereinbarung, noch kein Gesetz. Bis ein Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt, gelten die Regeln oben (Stand Oktober 2026). Schon heute darf Ihr Arbeitgeber die AU ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG). Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich die Rechtslage ändert.
So läuft es praktisch
- Praxis kontaktieren: am besten die eigene Hausarztpraxis, weil dort bis zu 7 Tage möglich sind. Viele bieten Video oder Telefon an.
- Termin wahrnehmen: Beschwerden schildern, Fragen beantworten, bei neuer Praxis die Gesundheitskarte in die Kamera halten.
- Arbeitgeber informieren: Krankmeldung mit voraussichtlicher Dauer, wie im Betrieb üblich.
- Bei Verschlechterung: Wenn es länger dauert oder schlimmer wird, in die Praxis gehen. Eine Verlängerung per Video setzt eine vorherige persönliche Untersuchung voraus.
Wie eine Videosprechstunde abläuft, steht im Artikel Videosprechstunde: Ablauf. Wo Sie abends und am Wochenende Hilfe bekommen, erklärt der Artikel Arzt nachts und am Wochenende. Welche Regeln allgemein für die Fernbehandlung gelten, steht im Artikel Fernbehandlung: rechtliche Grundlagen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Arbeitgeber helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, §§ 4 und 5, Fassung vom 07.12.2023, in Kraft seit 21.02.2024. PDF
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde, Abschnitt Krankschreibung. kbv.de
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5 (Anzeige- und Nachweispflichten). gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch IV, § 109 (Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber). gesetze-im-internet.de
- LAG Hamm, Urteil vom 05.09.2025, 14 SLa 145/25, Zusammenfassung der IHK Schleswig-Holstein. ihk.de
- Sozialgesetzbuch V, § 75 (Sicherstellung, Notdienst). gesetze-im-internet.de
- Deutsches Ärzteblatt: Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant, 02.07.2026. aerzteblatt.de
- heise online: Warken plant Verbot von Krankschreibungen per Online-Fragebogen, 17.07.2026. heise.de
- KBV: Scharfe Kritik an geplanter Abschaffung der Telefon-AU, 02.07.2026. kbv.de
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich mich per Video krankschreiben lassen?
Kennt die Praxis Sie noch nicht persönlich, für höchstens 3 Kalendertage. Sind Sie dort bekannt, für bis zu 7 Kalendertage. So steht es in § 4 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Einen Anspruch auf eine Krankschreibung per Video gibt es nicht.
Geht eine Krankschreibung auch per Telefon?
Ja, aber nur, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist, die Erkrankung keine schwere Symptomatik hat und die Praxis Sie persönlich kennt. Dann für bis zu 5 Kalendertage. Für Patienten, die der Praxis unbekannt sind, gilt die telefonische Krankschreibung nicht.
Kann ich die Krankschreibung per Video verlängern lassen?
Nur, wenn die vorherige Krankschreibung wegen derselben Krankheit nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis ausgestellt wurde. Sonst müssen Sie für die Verlängerung in die Praxis.
Muss ich die Krankschreibung noch beim Arbeitgeber abgeben?
Als gesetzlich Versicherte bei einer Kassenpraxis nicht. Die Praxis übermittelt die AU elektronisch an Ihre Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie müssen dem Arbeitgeber aber unverzüglich mitteilen, dass Sie krank sind und wie lange voraussichtlich. Stellt ein Arzt ohne Kassenzulassung die AU aus, gilt das elektronische Verfahren nicht; dann bekommen Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Gilt eine Krankschreibung online ohne Arztgespräch?
Das ist riskant. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verlangt eine ärztliche Untersuchung, persönlich, per Video oder unter Bedingungen per Telefon. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat 2025 die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der eine AU vorgelegt hatte, die nur über einen Online-Fragebogen ohne Arztkontakt entstanden war (14 SLa 145/25). Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juli 2026 angekündigt, solche Krankschreibungen ganz zu unterbinden.
Kann ich mich rückwirkend krankschreiben lassen?
Nur ausnahmsweise. Nach § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie soll die AU für die Zeit vor dem ersten Arztkontakt grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung ist nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig. Das gilt auch per Video.
Kann der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) krankschreiben?
Ja. Der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört zur vertragsärztlichen Versorgung, und eine AU dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ausstellen. Ob Sie arbeitsunfähig sind, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach der Untersuchung.
Wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Geplant ist es. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 1. Juli 2026 vereinbart, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine AU ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben. Das ist noch kein Gesetz. Bis ein Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln (Stand Oktober 2026). Die Krankschreibung per Video soll nach Aussage der Gesundheitsministerin möglich bleiben.
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