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Online-Arzt & Videosprechstunde

Online-Arzt der Krankenkasse: Was TK, Barmer, DAK und AOK per Video anbieten

Telemedizin Ratgeber 7 Min. Lesezeit

Viele Krankenkassen haben eigene Videosprechstunden in ihrer App: TK-Doc, Barmer Teledoktor, die DAK-Videosprechstunde oder Mein AOK-Doc. Was die Angebote können, ob es Rezept und Krankschreibung gibt und wo die Grenzen liegen.

Frau sitzt am Esstisch und spricht per Tablet im Videogespräch mit einem Arzt, daneben ein Smartphone mit ausgeschaltetem Display und ein Medikamentenfläschchen

Kurz gesagt: Viele Krankenkassen bieten eine eigene Videosprechstunde in ihrer App an; Barmer und AOK Rheinland/Hamburg nennen sie ausdrücklich kostenlos. Bei der TK heißt sie TK-Doc, bei der Barmer Teledoktor, die DAK arbeitet mit TeleClinic zusammen, die AOK Rheinland/Hamburg hat Mein AOK-Doc. Je nach Angebot gibt es dort E-Rezept und Krankschreibung, wenn die Ärztin oder der Arzt das per Video für vertretbar hält. Leistungen und Zeiten unterscheiden sich stark, bei der AOK sogar je nach Region. Unabhängig von der Kasse können alle gesetzlich Versicherten die Videosprechstunde ihrer eigenen Praxis nutzen, ohne Zuzahlung (TK).

Die Angebote im Überblick

KasseAngebotErreichbarRezeptKrankschreibungVoraussetzung
Techniker KrankenkasseTK-Doc-App: Videosprechstunde, TK-ÄrzteZentrum per Telefon und Chat, Symptom-CheckerÄrzteZentrum rund um die UhrjajaTK-Versicherte, App
BarmerTeledoktor-App: Videosprechstunde, Telefon und Chat, digitaler Haut-CheckVideo Mo–Fr 7–22 Uhr, Wochenende und Feiertage 8–20 Uhrjaja, auch KinderkrankenscheinBarmer-Versicherte, Teilnahme am Vertrag zur besonderen Versorgung
DAK-GesundheitOnline-Videosprechstunde in der DAK-App mit Ärzten von TeleClinic, Haut-Checktäglich 6–24 Uhr, Termin laut DAK in 30 Minutenjaja, auch Bescheinigung für KinderkrankengeldDAK-Versicherte, DAK-App mit DAK-ID
AOK Rheinland/HamburgMein AOK-Doc: Video mit Allgemein- und Fachärzten, Kinderärztelaut AOK rund um die Uhr buchbarja, keine Betäubungsmittelja, höchstens 3 TageVersicherte dieser AOK, App „Meine AOK“, Gesundheitskarte
10 AOKsAOK-Clarimedis-Videoberatung: Dermatologie, Orthopädie, Onkologie, HebammenTermine nach KalenderneinneinVersicherte der teilnehmenden AOKs

Angaben laut den Seiten der Kassen, abgerufen am 21.10.2026. Quellen stehen unten. Die Tabelle ist keine Rangliste: Welches Angebot Sie nutzen können, hängt allein von Ihrer Kasse ab.

Techniker Krankenkasse: TK-Doc

In der TK-Doc-App behandeln laut TK zugelassene Ärztinnen und Ärzte per Video, auch Kinder. Diagnose, Therapieempfehlung, Rezept oder Krankschreibung kommen direkt in der App. Dazu gehören:

  • das TK-ÄrzteZentrum, ein Team aus Fachärztinnen und Fachärzten, das rund um die Uhr per Telefon und Chat erreichbar ist, mit Foto- und Dokumenten-Upload,
  • ein Symptom-Checker mit KI-gestützter Ersteinschätzung, anonym nutzbar,
  • der TK-TerminService für die Suche nach Arztterminen.

Die Angebote richten sich an TK-Versicherte (TK-Doc). Zeiten für die Videosprechstunde nennt die TK auf dieser Seite nicht.

Barmer: Teledoktor

Der Barmer Teledoktor ist für Barmer-Versicherte kostenlos. Für die Videosprechstunde müssen Sie am Vertrag zur besonderen Versorgung teilnehmen; die Einschreibung läuft über die App. Die Barmer hat damit die SHL Telemedizin GmbH beauftragt, die ärztlichen Leistungen kommen von kooperierenden Vertragsarztpraxen (Barmer).

  • Ablauf: Die App fragt zuerst Symptome und deren Stärke ab. Danach gibt es einen Termin oder eine Empfehlung für einen anderen Weg, etwa Hausarzt, Bereitschaftsdienst oder Notruf.
  • Zeiten: Videosprechstunde montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr, an Wochenenden und bundesweiten Feiertagen von 8 bis 20 Uhr (Barmer-Broschüre, PDF).
  • Krankschreibung, Kinderkrankenschein und E-Rezept gibt es bei Bedarf digital (Barmer-Broschüre, PDF). Der Kinderkrankenschein landet als PDF in der App und kann für das Kinderkrankengeld hochgeladen werden.
  • Kinder: Unter 16 Jahren geben die Eltern die Einwilligungen und nehmen mit dem Kind teil. Kinder, die nicht bei der Barmer versichert sind, können die Videosprechstunde nicht nutzen.
  • Haut-Check: Fotos hochladen, fachärztliche Einschätzung laut Barmer innerhalb von 48 Stunden. Hautkrebs-Vorsorge und Eingriffe brauchen einen Termin vor Ort.

Laut Barmer erhält die Kasse keine Informationen zu Behandlung oder Anlass, sondern nur anonymisierte Abrechnungsdaten.

DAK-Gesundheit: Online-Videosprechstunde mit TeleClinic

Die DAK-Online-Videosprechstunde läuft in der DAK-App. Behandelt wird von Ärztinnen und Ärzten des Partners TeleClinic, täglich von 6 bis 24 Uhr; einen Soforttermin gibt es laut DAK innerhalb von 30 Minuten (DAK).

  • Es gibt elektronische Krankschreibungen und E-Rezepte, wenn die Fernbehandlung im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.
  • Familienversicherte Kinder können die Sprechstunde ebenfalls nutzen, inklusive Rezept und Bescheinigung für das Kinderkrankengeld.
  • Ein Haut-Check per Foto bringt laut DAK innerhalb von 24 Stunden eine hautärztliche Rückmeldung.
  • Voraussetzung sind die kostenlose DAK-App, die Registrierung mit der DAK-ID und ein Gerät mit Kamera und Mikrofon.

AOK: je nach Region verschieden

Die AOK besteht aus elf eigenständigen Kassen, und ihre Telemedizin-Angebote unterscheiden sich.

  • Mein AOK-Doc (AOK Rheinland/Hamburg): Videosprechstunde mit Allgemein- und Fachärzten aus über 35 Fachrichtungen und mit Kinderärzten, für Versicherte dieser AOK kostenlos. Das E-Rezept liegt danach in der App; Betäubungsmittel werden online nicht verordnet. Eine telemedizinische Krankschreibung gilt höchstens 3 Tage. Sie brauchen die App „Meine AOK“ oder die Webanwendung und Ihre Gesundheitskarte (AOK Rheinland/Hamburg).
  • AOK-Clarimedis-Videoberatung: Bei zehn AOKs gibt es Videoberatungen mit Fachärzten für Dermatologie, Orthopädie und Onkologie sowie mit Hebammen. Hier gibt es ausdrücklich keine Diagnosen, keine Rezepte und keine Krankschreibungen; dafür brauchen Sie weiter Ihre Praxis (AOK).

Was Ihre AOK anbietet, sehen Sie in der App „Meine AOK“ oder auf der Website Ihrer regionalen AOK.

Andere Kassen und die Wege für alle

Auch andere Kassen haben Angebote, oft über Partner wie TeleClinic. Fragen Sie im Zweifel beim Service Ihrer Kasse nach. Für alle gesetzlich Versicherten gibt es unabhängig von der Kasse:

  • die Videosprechstunde der eigenen Praxis. Sie ist eine kassenärztliche Regelleistung und kostet Sie nichts zusätzlich. Ob eine Praxis sie anbietet, entscheidet die Praxis (TK),
  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, wenn die Praxis geschlossen ist (116117.de),
  • Plattformen, die über die Gesundheitskarte abrechnen. Welche es gibt, steht im Artikel Telemedizin-Anbieter im Überblick.

Kasseneigene Angebote beruhen oft auf Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V. Deshalb sind sie auf die Versicherten der jeweiligen Kasse beschränkt und verlangen manchmal eine Einschreibung.

Was für alle Angebote gilt

  • Krankschreibung: Es gelten dieselben Regeln wie in der Praxis: per Video höchstens 3 Kalendertage, wenn die Ärztin Sie nicht kennt, sonst bis zu 7. Ein Anspruch besteht nicht. Details stehen im Artikel Krankschreibung online.
  • Rezept: Ob ein Medikament per Video verordnet wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Wie Sie das E-Rezept danach einlösen, steht im Artikel E-Rezept in der Online-Apotheke einlösen.
  • Grenzen: Bei Brustschmerzen, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder starken Blutungen wählen Sie die 112. Was per Video nicht geht, erklärt der Artikel Akut krank: Video, 116117 oder 112?.
  • Datenschutz: Ärztinnen und Ärzte unterliegen auch per Video der Schweigepflicht. Mehr dazu im Artikel Datenschutz in der Telemedizin.

Wie geht es weiter?

Quellen

  • Techniker Krankenkasse: TK-Doc-App; Online-Videosprechstunde. Abgerufen am 21.10.2026. TK-Doc, Videosprechstunde
  • Barmer: Teledoktor-App; Broschüre „Mit dem Barmer Teledoktor per Video zum Arzt“. Abgerufen am 21.10.2026. Teledoktor, PDF
  • DAK-Gesundheit: DAK Online-Videosprechstunde. Abgerufen am 21.10.2026. dak.de
  • AOK Rheinland/Hamburg: Online-Sprechstunde Mein AOK-Doc; AOK: AOK-Clarimedis-Videosprechstunde. Abgerufen am 21.10.2026. Mein AOK-Doc, Clarimedis
  • Sozialgesetzbuch V, § 140a (Besondere Versorgung). gesetze-im-internet.de
  • Patientenservice 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst. 116117.de

Stand: Oktober 2026. Angebote der Krankenkassen ändern sich; maßgeblich sind die Angaben Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Welche Krankenkassen bieten Telemedizin an?

Viele große Kassen haben eigene Angebote in ihrer App, zum Beispiel die Techniker Krankenkasse (TK-Doc), die Barmer (Teledoktor), die DAK-Gesundheit (Online-Videosprechstunde mit TeleClinic) und die AOK Rheinland/Hamburg (Mein AOK-Doc). Unabhängig davon können alle gesetzlich Versicherten die Videosprechstunde einer Kassenpraxis nutzen; sie wird über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Kostet der Online-Arzt der Krankenkasse etwas?

Für Versicherte der jeweiligen Kasse nicht. Barmer und AOK Rheinland/Hamburg nennen ihre Angebote ausdrücklich kostenlos für Versicherte. Die DAK arbeitet mit TeleClinic zusammen, und laut TeleClinic übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Online-Arztbesuchs. Die Videosprechstunde einer Kassenpraxis ist eine Kassenleistung ohne Zuzahlung.

Kann ich mich über die App meiner Krankenkasse krankschreiben lassen?

Bei TK-Doc, Barmer Teledoktor, der DAK-Videosprechstunde und Mein AOK-Doc nach Angaben der Kassen ja, wenn die Ärztin oder der Arzt das per Video für vertretbar hält. Es gelten die Regeln der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: bei unbekannten Patienten höchstens 3 Tage. Mein AOK-Doc nennt ausdrücklich höchstens 3 Tage. Die AOK-Clarimedis-Videoberatung stellt keine Krankschreibungen aus.

Bekomme ich über die Kassen-App ein Rezept?

Bei TK-Doc, Barmer Teledoktor, DAK und Mein AOK-Doc ja, als E-Rezept, wenn eine Verordnung per Video ärztlich vertretbar ist. Betäubungsmittel werden online nicht verordnet. Das E-Rezept lösen Sie in der Apotheke vor Ort oder bei einer Versandapotheke ein.

Kann ich den Online-Arzt einer anderen Krankenkasse nutzen?

Nein, die kasseneigenen Angebote sind für Versicherte der jeweiligen Kasse. Für alle gesetzlich Versicherten offen sind die Videosprechstunden von Kassenpraxen, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 und Plattformen wie TeleClinic, die über die Gesundheitskarte abrechnen.