Krank im Urlaub: Was Telemedizin im Ausland leisten kann und wer zahlt
Im Ausland hilft zuerst die Europäische Krankenversicherungskarte beim Arzt vor Ort. Was eine Videosprechstunde mit der Praxis zu Hause leisten kann, was die Kasse zahlt, wofür Sie eine Reisekrankenversicherung brauchen und wie Sie sich aus dem Urlaub krankmelden.

Kurz gesagt: Wer im Urlaub krank wird, geht in der Regel zu einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort. In der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz hilft dabei die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Sie deckt aber keinen Rücktransport und garantiert keine kostenlose Behandlung (BMG). Die DVKA empfiehlt deshalb dringend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung (DVKA, Merkblatt Frankreich). Eine Videosprechstunde mit der Praxis zu Hause kann bei Fragen helfen, ersetzt aber keine Untersuchung. Klären Sie vor der Reise, ob Ihre Praxis das anbietet.
Was die Krankenkasse im Ausland zahlt
| Wo | Was gilt |
|---|---|
| EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz | EHIC: medizinisch notwendige Behandlung nach den Regeln des Urlaubslandes, Zuzahlungen je nach Land |
| Staaten mit Sozialversicherungsabkommen | eigene Anspruchsbescheinigung (Urlaubskrankenschein) der Krankenkasse |
| Andere Länder | die EHIC gilt nicht; fragen Sie Ihre Krankenkasse und sichern Sie sich privat ab |
| Überall | kein Rücktransport, keine geplanten Behandlungen über die EHIC |
Quellen: BMG, DVKA. Ob Sie die EHIC oder einen Urlaubskrankenschein brauchen, erfahren Sie in den Ländermerkblättern der DVKA oder bei Ihrer Krankenkasse.
Was die EHIC nicht abdeckt, nennt die DVKA zum Beispiel im Merkblatt für Frankreich (Stand 01.01.2026): Rücktransport nach Deutschland, im Urlaubsland übliche Zuzahlungen und Behandlungen durch private Leistungserbringer. Für diese Kosten empfiehlt sie dringend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung (DVKA). Bewahren Sie Quittungen über Zuzahlungen auf.
Wer nicht verreist, sondern ganz ins Ausland zieht, ist ein anderer Fall: Die EHIC ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht. Welche Krankenversicherung nach einem Umzug gilt, erklärt unser Schwesterportal im Ratgeber Krankenversicherung beim Auswandern.
Was Telemedizin auf Reisen leisten kann
Sinnvoll ist ein Videotermin mit der Praxis zu Hause zum Beispiel, um
- eine Frage zu einem Dauermedikament zu klären,
- Befunde zu besprechen, die vor der Reise erhoben wurden,
- einzuschätzen, ob Sie vor Ort zum Arzt gehen sollten.
Was offen ist: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt, dass Kassenärztinnen und -ärzte ihre Patienten nicht aus dem Ausland per Video versorgen dürfen (KBV). Für den umgekehrten Fall, dass Sie als Patient im Ausland sind, nennt sie keine ausdrückliche Regel. Fragen Sie Ihre Praxis vor der Reise, ob sie Sie im Urlaub per Video berät und was sie dann abrechnet.
Was Telemedizin nicht ersetzt: eine körperliche Untersuchung, Röntgen, Labor oder die Behandlung einer Verletzung. Bei Brustschmerzen, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder schweren Verletzungen rufen Sie den Notruf des Landes. In der EU gilt dafür die 112.
Krankmelden aus dem Urlaub
Wenn Sie im Ausland arbeitsunfähig werden, gelten besondere Pflichten (§ 5 Abs. 2 EntgFG):
- Arbeitgeber informieren: Arbeitsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Aufenthaltsort, und zwar auf dem schnellsten Weg. Die Kosten der Mitteilung trägt der Arbeitgeber.
- Krankenkasse informieren: Gesetzlich Versicherte melden die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich auch ihrer Krankenkasse, ebenso eine Verlängerung. Die Kassen können festlegen, dass Sie das auch über einen ausländischen Sozialversicherungsträger tun.
- Rückkehr melden: Kommen Sie arbeitsunfähig zurück, zeigen Sie das Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich an.
Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit von einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort bescheinigen. Eine Krankschreibung per Online-Fragebogen ist kein Ersatz; mehr dazu im Artikel Krankschreibung per Video oder Telefon.
Medikamente und Rezepte auf Reisen
- Vorrat mitnehmen: Nehmen Sie Dauermedikamente für die ganze Reise mit, dazu eine Reserve und den Medikationsplan.
- Mehrfachverordnung: Bei längeren Reisen können Sie Ihre Praxis rechtzeitig fragen, ob eine Verordnung mit bis zu vier Abgaben im Jahr infrage kommt (§ 31 Abs. 1b SGB V).
- E-Rezept: Rechnen Sie nicht damit, ein deutsches E-Rezept im Ausland einlösen zu können. Die gematik schreibt nur, dass E-Rezepte aus dem EU-Ausland derzeit in Deutschland nicht einlösbar sind (gematik, FAQ); für den umgekehrten Weg nennt sie keine Möglichkeit.
Checkliste vor der Reise
- Rückseite der Gesundheitskarte prüfen: Ist die EHIC aufgedruckt? Für manche Länder brauchen Sie einen Urlaubskrankenschein (DVKA).
- Ländermerkblatt der DVKA für Ihr Reiseland lesen.
- Auslandsreise-Krankenversicherung prüfen oder abschließen; auf Rücktransport achten.
- Praxis fragen, ob sie Sie im Urlaub per Video oder Telefon berät.
- Medikamente, Medikationsplan und wichtige Befunde mitnehmen, gegebenenfalls digital in der elektronischen Patientenakte.
- Notrufnummer des Reiselandes notieren; in der EU 112.
Wie geht es weiter?
- Wer in Deutschland nachts und am Wochenende hilft: Arzt nachts und am Wochenende
- Was eine Videosprechstunde kostet: Was kostet ein Online-Arzt?
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Sommerzeit, Reisezeit (EHIC, Rücktransport, Eigenanteile). bundesgesundheitsministerium.de
- GKV-Spitzenverband, DVKA: Touristen; Merkblatt Urlaub in Frankreich (Stand 01.01.2026). Touristen, Merkblatt
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5 Abs. 2. gesetze-im-internet.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde, Abschnitt Homeoffice/Ausland. kbv.de
- gematik: FAQ zum E-Rezept. gematik.de
- Sozialgesetzbuch V, § 31 Abs. 1b. gesetze-im-internet.de
Stand: Oktober 2026. Regeln einzelner Länder ändern sich; maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter der DVKA.
Häufige Fragen
Kann ich im Urlaub eine Videosprechstunde bei meiner Praxis in Deutschland machen?
Fragen Sie Ihre Praxis vorher. Die Regeln der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verbieten Ärztinnen und Ärzten, Patienten aus dem Ausland heraus per Video zu versorgen; für Patienten, die sich im Ausland aufhalten, nennen sie keine ausdrückliche Regel. Bei akuten Beschwerden ist ein Arzt vor Ort meist der sicherere Weg, weil er Sie untersuchen kann.
Was zahlt die Krankenkasse im EU-Urlaub?
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte bekommen Sie in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen nach den Regeln des Urlaubslandes. Die Karte garantiert keine kostenlose Behandlung und deckt keinen Rücktransport nach Deutschland und keine geplanten Behandlungen.
Brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) empfiehlt sie in ihren Merkblättern dringend, weil die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel keinen Rücktransport, keine im Urlaubsland üblichen Zuzahlungen und keine Behandlung durch private Ärzte übernimmt. Außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz gilt die EHIC nicht.
Wie melde ich mich aus dem Urlaub krank?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Urlaubsort auf dem schnellsten Weg mitteilen; die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeit außerdem unverzüglich ihrer Krankenkasse melden und ihre Rückkehr anzeigen (§ 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Kann ich ein E-Rezept im Ausland einlösen?
Planen Sie nicht damit. Nehmen Sie Dauermedikamente für die ganze Reise mit. Die gematik schreibt, dass E-Rezepte aus dem EU-Ausland derzeit in Deutschland nicht einlösbar sind; für den umgekehrten Weg nennt sie keinen Weg. Fragen Sie bei längeren Reisen rechtzeitig Ihre Praxis nach einer Mehrfachverordnung.
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