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Krankenkasse & Telemedizin: Kostenübernahme bei Video-Sprechstunden
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Krankenkasse und Telemedizin: Wer zahlt für digitale Gesundheitsleistungen?
Die Frage nach der Kostenübernahme ist für viele Patienten entscheidend, wenn sie Telemedizin-Angebote nutzen möchten. Die gute Nachricht: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten für viele telemedizinische Leistungen – allerdings mit unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Krankenkassen welche Telemedizin-Leistungen bezahlen, wie die Abrechnung funktioniert und worauf Sie bei der Nutzung achten sollten. So können Sie digitale Gesundheitsdienste optimal nutzen, ohne auf unerwarteten Kosten sitzenzubleiben.
Gesetzliche Krankenversicherung: Telemedizin als Regelleistung
Video-Sprechstunden werden von der GKV übernommen
Seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots im Jahr 2018 und der weiteren Vereinfachung während der Corona-Pandemie gehören Video-Sprechstunden zur regulären kassenärztlichen Versorgung. Das bedeutet: Wenn Ihr Arzt eine Videosprechstunde anbietet und über eine entsprechende Zulassung verfügt, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung über die Gesundheitskarte – Sie als Patient zahlen nichts extra. Voraussetzung ist lediglich, dass die Videosprechstunde über eine zertifizierte Plattform stattfindet, die den Datenschutzanforderungen entspricht.
Welche Leistungen werden konkret übernommen?
Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen umfasst typischerweise:
- Ärztliche Beratungsgespräche per Video: Konsultationen zu Symptomen, Diagnosen und Therapieempfehlungen
- Folgerezepte: Verschreibung von Medikamenten bei bekannten chronischen Erkrankungen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Digitale Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen
- Psychotherapeutische Gespräche: Viele Therapeuten bieten mittlerweile Videositzungen an
- Kontrolltermine: Nachbesprechungen nach Operationen oder zur Verlaufskontrolle
Wichtig zu wissen: Die Erstattung gilt nur für medizinisch notwendige Leistungen, die auch bei einem Praxisbesuch übernommen würden. Reine Wunschleistungen oder Lifestyle-Beratungen werden in der Regel nicht bezahlt.
Eigene Telemedizin-Angebote der Krankenkassen
Viele große gesetzliche Krankenkassen haben eigene digitale Gesundheitsservices entwickelt, die speziell für ihre Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen:
Techniker Krankenkasse (TK):
- TK-Doc: 24/7-Ärzte-Hotline mit Videosprechstunden-Option
- TK-Safe: Elektronische Patientenakte
- Kooperation mit verschiedenen Telemedizin-Plattformen
Barmer:
- Barmer Teledoktor: Medizinische Beratung rund um die Uhr per App
- Zusammenarbeit mit verschiedenen DiGA-Anbietern
- Online-Geschäftsstelle für administrative Anliegen
DAK-Gesundheit:
- DAK-Videosprechstunde: Direkter Zugang zu Ärzten per Video
- Medizinische Beratung per Chat und Telefon
- Digitale Hautcheck-Funktion
AOK (regional unterschiedlich):
- Verschiedene Telemedizin-Pilotprojekte
- AOK-Clarimedis: Telefonische medizinische Beratung
- Kooperationen mit regionalen Ärztenetzwerken
KKH (Kaufmännische Krankenkasse):
- Telemedizinisches Konsil für Versicherte
- Digitale Gesundheitskurse
- Videosprechstunden-Vermittlung
Diese kasseninternen Angebote sind für Versicherte in der Regel komplett kostenfrei und bieten oft zusätzliche Services wie 24/7-Verfügbarkeit oder Spezialisierungen.
Private Krankenversicherung: Erstattung nach Tarifen
Wie funktioniert die Kostenübernahme bei der PKV?
Private Krankenversicherungen behandeln Telemedizin-Leistungen grundsätzlich wie reguläre ambulante Arztbesuche. Das bedeutet: Die Erstattung richtet sich nach Ihrem gewählten Tarif. Wenn Ihr Tarif ambulante ärztliche Leistungen zu 100 % erstattet, gilt dies in der Regel auch für Video-Sprechstunden.
Der Ablauf unterscheidet sich jedoch häufig von der GKV:
- Rechnung erhalten: Der Telemedizin-Anbieter oder Arzt stellt Ihnen eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- In Vorleistung gehen: Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst
- Erstattung beantragen: Sie reichen die Rechnung bei Ihrer PKV zur Erstattung ein
- Rückerstattung erhalten: Die Versicherung erstattet gemäß Tarifbedingungen
Einige private Krankenversicherungen haben mittlerweile Kooperationen mit Telemedizin-Anbietern geschlossen, bei denen eine Direktabrechnung möglich ist. Das erspart Ihnen die Vorleistung.
Wichtige Aspekte für PKV-Versicherte
Selbstbeteiligung beachten: Wenn Ihr Tarif eine jährliche Selbstbeteiligung vorsieht, müssen Sie diese zunächst erreichen, bevor die Versicherung Kosten übernimmt. Telemedizin-Konsultationen zählen zur Selbstbeteiligung dazu.
GOÄ-Abrechnungsfähigkeit: Achten Sie darauf, dass der Telemedizin-Anbieter nach GOÄ abrechnet. Privatärztliche Leistungen, die nicht GOÄ-konform sind, könnten Erstattungsprobleme verursachen.
Tarifleistungen prüfen: Manche älteren PKV-Tarife haben Telemedizin noch nicht explizit eingeschlossen. Fragen Sie vor der ersten Nutzung bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang telemedizinische Leistungen erstattet werden.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept
Ein besonderer Fall der Kostenübernahme sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), umgangssprachlich “Apps auf Rezept”. Diese können von Ärzten verschrieben werden und müssen von gesetzlichen Krankenkassen vollständig bezahlt werden. Einen vollständigen Überblick über DiGA und Apps auf Rezept bietet unser ausführlicher Ratgeber.
Was sind DiGA?
DiGA sind zertifizierte Gesundheits-Apps oder webbasierte Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen wurden. Sie dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten.
Beispiele für erstattungsfähige DiGA:
- Apps zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen
- Programme für Diabetes-Management
- Anwendungen bei Rückenschmerzen oder Tinnitus
- Tools zur Unterstützung bei Adipositas
Wie erhalten Sie eine DiGA?
- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt verschreibt Ihnen die DiGA per Rezept
- Freischaltcode erhalten: Sie reichen das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen Freischaltcode
- App aktivieren: Mit dem Code aktivieren Sie die App und können sie kostenfrei nutzen
- Vollständige Kostenübernahme: Die Krankenkasse zahlt direkt an den Hersteller
Auch bei privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung von DiGA möglich, allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. Viele PKV erstatten DiGA jedoch im Rahmen der ambulanten Versorgung.
Unterschiede zwischen kassenärztlicher und privater Telemedizin
Kassenärztliche Videosprechstunde
Vorteile:
- Komplett kostenfrei für GKV-Versicherte
- Keine Vorleistung notwendig
- Direktabrechnung über Gesundheitskarte
- Gewohnte ärztliche Versorgung
Nachteile:
- Verfügbarkeit kann eingeschränkt sein
- Nicht alle Ärzte bieten Videosprechstunden an
- Terminvereinbarung manchmal kompliziert
Private Telemedizin-Anbieter
Vorteile:
- Oft sehr schnelle Termine (teilweise sofort)
- Erweiterte Sprechzeiten, teilweise 24/7
- Benutzerfreundliche Apps und Plattformen
- Spezialisierte Anbieter für bestimmte Bereiche
Nachteile:
- Kostenübernahme nicht immer garantiert
- Möglicherweise Vorleistung notwendig
- Zusatzkosten, wenn Kasse nicht erstattet
So maximieren Sie die Kostenübernahme
5 praktische Tipps für gesetzlich Versicherte
Eigene Kassenangebote prüfen: Nutzen Sie zuerst die Telemedizin-Services Ihrer eigenen Krankenkasse – diese sind garantiert kostenfrei.
Zertifizierte Plattformen wählen: Achten Sie darauf, dass die Videosprechstunden-Plattform nach § 365 SGB V zertifiziert ist.
Kassenärztliche Anbieter bevorzugen: Bei Anbietern mit KV-Zulassung erfolgt die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte.
Vor Nutzung nachfragen: Bei unklaren Angeboten fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, ob eine Erstattung möglich ist.
DiGA nutzen: Lassen Sie sich verschreibungsfähige Gesundheits-Apps vom Arzt verordnen – die Kostenübernahme ist gesetzlich garantiert.
5 praktische Tipps für privat Versicherte
Tarif genau kennen: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen bezüglich ambulanter Leistungen und Telemedizin.
Kooperationspartner nutzen: Fragen Sie Ihre PKV nach Telemedizin-Anbietern mit Direktabrechnung.
Rechnungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise für die Erstattung sorgfältig auf.
GOÄ-Abrechnungen bevorzugen: Achten Sie darauf, dass nach Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird.
Vorabzusage einholen: Bei größeren Leistungen können Sie vorab eine Kostenzusage Ihrer Versicherung einholen.
Ausblick: Zukunft der Kostenübernahme
Die Kostenübernahme bei Telemedizin wird sich voraussichtlich weiter verbessern. Folgende Entwicklungen zeichnen sich ab:
- Erweiterte Leistungskataloge: Mehr telemedizinische Anwendungen werden in die Regelversorgung aufgenommen
- Vereinfachte Abrechnung: Digitale Prozesse erleichtern die Kostenerstattung
- Mehr DiGA: Die Zahl zugelassener Gesundheits-Apps wächst kontinuierlich
- PKV-Standards: Private Versicherungen entwickeln klarere Regelungen für Telemedizin-Erstattung
Die politische Unterstützung für digitale Gesundheitsversorgung ist hoch. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden wichtige Weichen gestellt, um Telemedizin fest im Gesundheitssystem zu verankern.
Häufige Fallstricke bei der Kostenübernahme vermeiden
Fallstrick 1: Ausländische Anbieter
Telemedizin-Dienste aus dem Ausland werden von deutschen Krankenkassen häufig nicht erstattet. Achten Sie darauf, dass der Anbieter in Deutschland zugelassen ist und die Ärzte über eine deutsche Approbation verfügen.
Fallstrick 2: Lifestyle-Beratungen
Konsultationen für reine Lifestyle-Themen wie Wunschrezepte ohne medizinische Indikation werden in der Regel nicht übernommen. Die Telemedizin muss einer medizinischen Notwendigkeit entsprechen.
Fallstrick 3: Fehlende Dokumentation
Fordern Sie nach jeder Telemedizin-Konsultation eine ordnungsgemäße ärztliche Dokumentation oder Rechnung an. Ohne diese kann es Probleme bei der Erstattung geben.
Fallstrick 4: Zusatzleistungen
Manche Anbieter verkaufen Zusatzpakete oder Abo-Modelle, die über die reine ärztliche Konsultation hinausgehen. Diese werden häufig nicht von Krankenkassen übernommen.
Fazit: Telemedizin wird von den meisten Kassen bezahlt
Die Kostenübernahme für Telemedizin ist in Deutschland mittlerweile gut etabliert. Gesetzlich Versicherte profitieren von direkter Abrechnung über die Gesundheitskarte bei kassenärztlichen Angeboten, während privat Versicherte in der Regel Erstattung gemäß ihres Tarifs erhalten.
Wichtigste Erkenntnisse:
- Video-Sprechstunden gehören zur GKV-Regelversorgung
- Viele Krankenkassen bieten eigene kostenfreie Telemedizin-Services
- Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept werden vollständig bezahlt
- Private Krankenversicherungen erstatten meist gemäß Tarifleistungen
- Zertifizierte Anbieter und klare Dokumentation sichern die Erstattung
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Telemedizin bewusst und informiert – so sparen Sie Zeit, erhalten schnelle medizinische Hilfe und profitieren von digitalen Gesundheitslösungen, ohne finanziell belastet zu werden.
Bei Unsicherheiten zur Kostenübernahme lohnt sich immer ein direkter Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Die meisten Kassen haben mittlerweile spezialisierte Beratungsstellen für digitale Gesundheitsangebote, die Ihnen kompetent weiterhelfen können.
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