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Digitale Gesundheit

DiGA: Apps auf Rezept – wie Sie sie bekommen und was dahintersteckt

Telemedizin Ratgeber 6 Min. Lesezeit

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zahlt die Krankenkasse, wenn sie im BfArM-Verzeichnis stehen. Wie Sie eine DiGA per Rezept oder Antrag bekommen, was 'vorläufig aufgenommen' bedeutet und wie das E-Rezept dafür funktioniert.

Mann macht abends auf seinem Balkon auf einer Yogamatte Rückenübungen, das Handy lehnt am Blumentopf

Kurz gesagt: Eine DiGA ist eine App oder Webanwendung mit Zulassung als Medizinprodukt, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, wenn sie im Verzeichnis des BfArM steht (§ 33a SGB V). Sie bekommen sie entweder per Verordnung von Ärztin, Arzt oder Psychotherapeutin oder per Antrag bei der Krankenkasse mit Nachweis der Diagnose. Seit Oktober 2025 gibt es die Verordnung als E-Rezept, das Sie bei der Krankenkasse einreichen; die Kasse schickt Ihnen einen Freischaltcode (gematik).

Was eine DiGA ist und was nicht

Das Sozialgesetzbuch beschreibt DiGA als Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht. Sie sollen helfen, Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern (§ 33a SGB V).

Keine DiGA sind gewöhnliche Fitness-, Ernährungs- oder Schritt-Apps ohne Zulassung, auch wenn sie im App Store mit Gesundheit werben. Die Krankenkasse zahlt nur, was im DiGA-Verzeichnis steht (diga.bfarm.de).

Wie eine App ins Verzeichnis kommt

Der Hersteller beantragt die Aufnahme beim BfArM. Er muss nachweisen (§ 139e SGB V), dass die Anwendung

  1. die Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität erfüllt,
  2. den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entspricht und
  3. positive Versorgungseffekte hat, also einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Verbesserung von Struktur und Abläufen der Versorgung.

Das BfArM entscheidet innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antrag.

Dauerhaft oder vorläufig aufgenommen

Kann der Hersteller einer DiGA niedriger Risikoklasse den positiven Versorgungseffekt noch nicht belegen, darf er die Aufnahme zur Erprobung für bis zu zwölf Monate beantragen. Er braucht dafür eine plausible Begründung und ein wissenschaftliches Evaluationskonzept einer herstellerunabhängigen Institution (§ 139e Abs. 4 SGB V). Im Verzeichnis steht bei jeder DiGA, ob sie dauerhaft oder vorläufig aufgenommen ist. Für Sie heißt „vorläufig“: Der Nutzen ist noch nicht durch eine Studie belegt, die das BfArM anerkannt hat.

So bekommen Sie eine DiGA

WegWieWas Sie brauchen
VerordnungÄrztin, Arzt oder Psychotherapeutin verordnet die DiGA, auch per VideosprechstundeDiagnose, für die die DiGA zugelassen ist
Antrag bei der KrankenkasseSie beantragen die DiGA direkt bei Ihrer KasseNachweis der Diagnose, etwa ein Arztbrief

Rechtsgrundlage: § 33a Abs. 1 SGB V. In der Videosprechstunde sind DiGA-Verordnungen ausdrücklich möglich (KBV).

Das DiGA-E-Rezept

Seit Oktober 2025 können DiGA als E-Rezept verordnet werden. Dieses Rezept gehört nicht in die Apotheke, sondern zu Ihrer Krankenkasse (gematik):

  1. Sie reichen das E-Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder die App Ihrer Krankenkasse ein. Alternativ schicken Sie den Ausdruck per Post, E-Mail oder Service-App an die Kasse.
  2. Die Krankenkasse erstellt einen Gutscheincode für die DiGA, stellt ihn in der E-Rezept-App bereit und schickt ihn zusätzlich per Post.
  3. Mit dem Code schalten Sie die App beim Hersteller frei.

Was kostet eine DiGA?

Steht die DiGA im Verzeichnis und wurde sie verordnet oder genehmigt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten (§ 33a SGB V). Das Verzeichnis nennt zu jeder DiGA den Herstellerpreis und ob für Sie Mehrkosten anfallen oder Zusatzgeräte nötig sind (diga.bfarm.de). Privatversicherte klären die Erstattung mit ihrer Versicherung.

Worauf Sie achten sollten

  • Im Verzeichnis nachsehen: Dort stehen zu jeder DiGA das Anwendungsgebiet, die Plattform (App oder Webanwendung), ob sie vorläufig oder dauerhaft aufgenommen oder gestrichen ist, der Herstellerpreis, mögliche Mehrkosten und nötige Zusatzgeräte. Filtern können Sie nach Kategorie, Altersgruppe und Sprache (diga.bfarm.de, abgerufen am 19.10.2026).
  • Mit der Praxis besprechen: Eine DiGA ersetzt keine Behandlung. Bei psychischen Erkrankungen ersetzt sie keine Psychotherapie; mehr dazu im Artikel Online-Psychotherapie.
  • Datenschutz: Hersteller müssen Datenschutz und Datensicherheit für die Aufnahme nachweisen (§ 139e SGB V). Lesen Sie trotzdem, welche Daten die App speichert. Mehr im Artikel Datenschutz in der Telemedizin.
  • Werbeversprechen prüfen: Aussagen wie „hilft fast allen“ sollten Sie mit den Studienangaben im Verzeichnis vergleichen.

Wie geht es weiter?

Quellen

  • Sozialgesetzbuch V, § 33a (Anspruch auf DiGA) und § 139e (Verzeichnis, Nachweise, Erprobung). § 33a, § 139e
  • BfArM: DiGA-Verzeichnis. diga.bfarm.de
  • gematik: E-Rezept, Abschnitt DiGA. gematik.de
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde, Abschnitt Verordnungen. kbv.de

Stand: Oktober 2026. Welche DiGA aufgenommen sind, ändert sich laufend; maßgeblich ist das BfArM-Verzeichnis.

Häufige Fragen

Was ist eine DiGA?

Eine digitale Gesundheitsanwendung, meist eine App oder Webanwendung, die als Medizinprodukt niedriger oder höherer Risikoklasse zugelassen ist und Krankheiten erkennen, überwachen, behandeln oder lindern soll. Die Krankenkasse zahlt sie nur, wenn sie im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht.

Wie bekomme ich eine App auf Rezept?

Entweder verordnet Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Psychotherapeutin die DiGA, oder Sie beantragen sie direkt bei Ihrer Krankenkasse und weisen nach, dass die passende Diagnose vorliegt. Seit Oktober 2025 gibt es die Verordnung auch als E-Rezept, das Sie bei der Krankenkasse einreichen, nicht in der Apotheke. Die Kasse schickt Ihnen dann einen Freischaltcode.

Was kostet eine DiGA?

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn die App im BfArM-Verzeichnis steht und verordnet oder genehmigt wurde (§ 33a SGB V). Im Verzeichnis steht bei jeder DiGA, ob Mehrkosten anfallen oder Zusatzgeräte nötig sind. Privatversicherte klären die Erstattung mit ihrer Versicherung.

Was bedeutet 'vorläufig aufgenommen'?

Hersteller von DiGA niedriger Risikoklasse können ihre App für bis zu zwölf Monate zur Erprobung ins Verzeichnis aufnehmen lassen, wenn der Nachweis positiver Versorgungseffekte noch fehlt. In dieser Zeit muss eine Studie nach einem unabhängigen Evaluationskonzept den Nutzen belegen. Im Verzeichnis ist ausgewiesen, ob eine DiGA dauerhaft oder vorläufig aufgenommen ist.

Kann eine DiGA per Videosprechstunde verordnet werden?

Ja. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt digitale Gesundheitsanwendungen ausdrücklich unter den Verordnungen, die in der Videosprechstunde möglich sind. Ob eine DiGA passt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.