Elektronische Patientenakte (ePA): Was drinsteht, wer zugreift und wie Sie widersprechen
Seit 2025 bekommen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA. Was gespeichert wird, wer wie lange zugreifen darf, wie Sie Dokumente verbergen oder widersprechen und was das für die Videosprechstunde bedeutet.
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte

Kurz gesagt: Gesetzlich Versicherte haben seit 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sie nutzen und Befunde und Arztbriefe einstellen (BMG). Automatisch landen nur die E-Rezept-Daten in der Medikationsliste (gematik). Wenn Sie in der Praxis die Gesundheitskarte stecken, darf die Praxis 90 Tage zugreifen. Mit der App Ihrer Krankenkasse können Sie Dokumente verbergen, löschen oder einzelne Praxen ausschließen.
Zeitplan: Von der Opt-in- zur Opt-out-Akte
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 15. Januar 2025 | Start der „ePA für alle“; Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Teilen von NRW |
| bis Mitte Februar 2025 | Krankenkassen legen für alle Versicherten ohne Widerspruch eine ePA an |
| 29. April 2025 | bundesweiter Start mit Hochlaufphase |
| 1. Oktober 2025 | Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind zur Nutzung verpflichtet |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Vorher mussten Sie eine ePA ausdrücklich beantragen; heute wird sie angelegt, wenn Sie nicht widersprechen (gematik).
Was in der ePA steht
- Medikationsliste: Sie entsteht automatisch aus den E-Rezept-Daten. Das sind die einzigen Daten, die ohne Zutun in die ePA gelangen (gematik).
- Befunde und Arztbriefe: Behandelnde müssen gesetzlich festgelegte Daten einstellen, die bei der Behandlung entstehen. Auf Ihren Wunsch können sie weitere Daten hochladen (BMG).
- Eigene Dokumente: Über die App können Sie selbst Unterlagen einstellen oder über die Krankenkasse einstellen lassen.
- Als Nächstes geplant: der elektronische Medikationsplan mit Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (BMG).
Bei besonders sensiblen Daten, etwa zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen, muss die Praxis Sie vor dem Speichern ausdrücklich auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen (BMG).
Wer zugreifen darf und wie lange
| Wer | Zugriff | Wie |
|---|---|---|
| Sie selbst | jederzeit | ePA-App Ihrer Krankenkasse |
| Arztpraxis, Krankenhaus | standardmäßig 90 Tage | durch Stecken der Gesundheitskarte |
| Apotheke | standardmäßig 3 Tage | durch Stecken der Gesundheitskarte |
| Krankenkasse, Ombudsstelle | kein Zugriff auf die Inhalte | – |
Quelle: BMG. Über die App können Sie die Zugriffsdauer verkürzen, verlängern oder einen bestimmten Zeitraum festlegen.
Dokumente verbergen, Zugriff sperren, widersprechen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die ePA einzuschränken (BMG):
- Dokument verbergen: Einzelne Arztbriefe oder Befunde so einstellen, dass nur Sie sie sehen.
- Dokument löschen: Gelöschte Daten sind endgültig weg. Praxen können aber eigene Kopien in ihrer Behandlungsakte haben (gematik).
- Einzelne Praxis ausschließen: Diese Praxis sieht dann die gesamte ePA nicht und kann nichts eintragen.
- Beim Hochladen widersprechen: Ein mündlicher Hinweis im Arztgespräch reicht.
- Einzelnen Anwendungen widersprechen: etwa der Medikationsliste. Die E-Rezept-Daten sehen Sie dann weiter selbst, Praxen und Apotheken aber nicht (gematik).
- Der ganzen ePA widersprechen: bei Ihrer Krankenkasse. Ein Widerspruch lässt sich jederzeit zurücknehmen; dann wird eine neue ePA angelegt.
Ohne Smartphone: Sie brauchen für die ePA weder Computer noch Handy. Wer die App nicht nutzen möchte, kann sich an die Ombudsstelle der Krankenkasse wenden oder eine Vertreterin, etwa ein Familienmitglied, einrichten lassen (gematik).
ePA für Kinder und Jugendliche
Auch Kinder bekommen eine ePA, sobald sie gesetzlich versichert sind. Bis zum 15. Geburtstag entscheiden die Sorgeberechtigten, danach die Jugendlichen selbst (BMG).
Was die ePA für die Videosprechstunde bedeutet
Bei einer Videosprechstunde fehlt oft das Wissen um die Vorgeschichte, vor allem wenn Sie die Praxis nicht kennen. Die ePA kann das ausgleichen: Mit Ihrer Berechtigung sieht die Ärztin Arztbriefe, Befunde und die Medikationsliste aus anderen Praxen. Das hilft etwa bei der Frage, ob ein neues Medikament zu Ihren bisherigen passt.
Der Zugriff entsteht in der Regel, wenn Sie Ihre Gesundheitskarte in der Praxis stecken. Über die ePA-App können Sie zusätzlich festlegen, wer auf welche Daten zugreifen darf (BMG). Fragen Sie vor einer reinen Videobehandlung bei der Praxis nach, ob und wie sie auf Ihre ePA zugreifen kann.
Eine Praxis, die Sie per Video behandelt, dokumentiert die Behandlung wie bei einem Besuch vor Ort in ihrer eigenen Behandlungsakte (KBV). Die ePA ersetzt diese Dokumentation nicht.
Datenschutz
Laut BMG haben nur Sie und das von Ihnen berechtigte medizinische Personal Zugriff; die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland (BMG). Wie Ihre Gesundheitsdaten bei Videosprechstunden und Apps geschützt sind, erklärt der Artikel Datenschutz in der Telemedizin.
Wie geht es weiter?
- Apps auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
- E-Rezept und Medikationsliste: E-Rezept in der Online-Apotheke
- Ablauf einer Videosprechstunde: Videosprechstunde: Ablauf
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: ePA für alle (Zeitplan, Inhalte, Zugriff, Widerspruch, Kinder, Datenschutz). bundesgesundheitsministerium.de
- gematik: ePA für alle (automatische Anlage, Medikationsliste, Löschen, Ombudsstelle). gematik.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde, Ablauf und Dokumentation. kbv.de
Stand: Oktober 2026. Die ePA wird schrittweise ausgebaut; neue Funktionen kündigen BMG und gematik an.
Häufige Fragen
Habe ich automatisch eine elektronische Patientenakte?
Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter ja, wenn Sie nicht widersprochen haben. Die ePA für alle ist am 15. Januar 2025 gestartet; die Krankenkassen haben sie bis Mitte Februar 2025 für alle angelegt, die nicht widersprochen haben. Laut gematik können auch Privatversicherte die ePA nutzen; fragen Sie dazu Ihre Versicherung.
Wer kann meine ePA sehen?
Sie selbst und das medizinische Personal, das Sie berechtigen. Wenn Sie in der Praxis Ihre Gesundheitskarte stecken, darf die Praxis 90 Tage lang zugreifen, eine Apotheke 3 Tage. Krankenkassen und ihre Ombudsstellen können die Inhalte nicht einsehen.
Kann ich einzelne Befunde verbergen?
Ja. In der ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie einzelne Dokumente so einstellen, dass nur Sie sie sehen, Dokumente löschen oder einzelne Praxen ganz vom Zugriff ausschließen. Ohne App helfen die Ombudsstellen der Krankenkassen. In der Praxis können Sie dem Hochladen eines Dokuments auch mündlich widersprechen.
Wie widerspreche ich der ePA?
Bei Ihrer Krankenkasse, über deren App oder deren Ombudsstelle. Sie können der ganzen ePA widersprechen oder nur einzelnen Anwendungen und Einrichtungen. Ein Widerspruch lässt sich jederzeit widerrufen; dann wird eine neue ePA angelegt.
Was bringt die ePA bei der Videosprechstunde?
Eine Praxis, die Sie per Video behandelt, kann mit Ihrer Berechtigung Arztbriefe, Befunde und die Medikationsliste sehen, die andere Praxen eingestellt haben. Das hilft vor allem, wenn die Praxis Sie noch nicht kennt. Der Zugriff entsteht in der Regel über die Gesundheitskarte in der Praxis; über die ePA-App können Sie selbst festlegen, wer zugreifen darf.
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